Pflichtangaben auf der Rechnung: Diese Merkmale müssen stimmen

Eine korrekte Rechnung ist die Grundlage für den Vorsteuerabzug des Empfängers und für die eigene ordnungsgemäße Buchführung. Fehlen Pflichtangaben, kann der Vorsteuerabzug verloren gehen. Ein Überblick, worauf es ankommt.

Die wichtigsten Pflichtangaben

Zu den zentralen Rechnungsmerkmalen zählen unter anderem: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, die UID-Nummer, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung, das Leistungsdatum, das Entgelt sowie der anzuwendende Steuersatz und der Steuerbetrag. Zusätzlich sind fortlaufende Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum erforderlich.

Erleichterungen bei Kleinbetragsrechnungen

Für Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis 400 Euro gelten vereinfachte Anforderungen – hier sind weniger Angaben nötig. Welche Angaben eine Kleinbetragsrechnung bis 400 Euro enthalten muss, haben wir gesondert zusammengefasst. Ab bestimmten Beträgen ist zudem die UID-Nummer des Leistungsempfängers anzugeben.

Häufige Fehlerquellen

  • fehlende oder falsche UID-Nummer
  • unklare Leistungsbeschreibung
  • fehlendes Leistungsdatum

Fazit

Wer Rechnungen mit einer strukturierten Lösung erstellt, hat die Pflichtangaben automatisch im Griff und vermeidet teure Fehler beim Vorsteuerabzug.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at), Wirtschaftskammer Österreich (wko.at). Stand: April 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
BILLUP

Ähnliche Beiträge

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 300px

Rückrufservice