Nicht jede Rechnung muss alle Pflichtangaben enthalten. Für kleinere Beträge sieht das Umsatzsteuergesetz Erleichterungen vor – die sogenannte Kleinbetragsrechnung.
Bis 400 Euro gelten Erleichterungen
Für Rechnungen mit einem Gesamtbetrag (brutto) bis 400 Euro gelten vereinfachte Anforderungen. Es sind weniger Angaben erforderlich als bei einer vollständigen Rechnung – das erleichtert die Abwicklung von Bargeschäften und kleinen Beträgen.
Diese Angaben sind erforderlich
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung
- Tag der Lieferung oder Leistung bzw. Leistungszeitraum
- Ausstellungsdatum
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie der Steuersatz
Die UID-Nummer des Empfängers und eine getrennte Ausweisung von Entgelt und Steuer sind bei der Kleinbetragsrechnung nicht zwingend erforderlich.
Fazit
Die Kleinbetragsrechnung spart Aufwand bei kleinen Beträgen. Wichtig: Die 400-Euro-Grenze bezieht sich auf den Bruttogesamtbetrag. Eine gute Rechnungslösung erkennt automatisch, welche Angaben nötig sind.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at), Wirtschaftskammer Österreich (wko.at). Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.




