Entwurf des Telearbeitsgesetzes (TelearbG)
Einführung und Zielsetzung
Ab dem 1. Januar 2025 können Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftliche Telearbeitsvereinbarungen treffen. Der Entwurf des Telearbeitsgesetzes (TelearbG) sieht erweiterte Regelungen für Telearbeit vor, die nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern an verschiedenen anderen Orten erbracht werden kann. Der Gesetzentwurf wartet noch auf die parlamentarische Beschlussfassung.
Telearbeitsorte
Als Telearbeitsorte können einvernehmlich festgelegt werden:
- Haupt- und Nebenwohnsitz des Arbeitnehmers,
- Wohnung eines Angehörigen,
- Vom Arbeitnehmer angemietete Büroräumlichkeiten (Coworking-Spaces),
- Andere Orte, wie z.B. Kaffeehaus, Park, Freibad,
- Urlaubsort (Hotel, Ferienwohnung).
Bereitstellung der Arbeitsmittel
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zur Bereitstellung der digitalen Arbeitsmittel verpflichtet. Es kann jedoch eine abweichende Vereinbarung getroffen werden, sofern der Arbeitgeber angemessen zu den Kosten der vom Arbeitnehmer gestellten Arbeitsmittel beiträgt.
Sozialversicherungsschutz
Telearbeit im engeren Sinn
Telearbeit im engeren Sinn umfasst den Haupt- und Nebenwohnsitz des Arbeitnehmers, die Wohnung eines nahen Angehörigen und Coworking-Spaces, die sich in der Nähe des Wohnsitzes oder des Arbeitgeberbetriebs befinden. In diesen Fällen gilt der Unfallversicherungsschutz sowohl für die Arbeitsleistung als auch für den Weg zu diesen Orten.
Telearbeit im weiteren Sinn
Telearbeit im weiteren Sinn umfasst andere vom Arbeitnehmer gewählte Orte, wie beispielsweise Kaffeehäuser oder Urlaubsort. In diesen Fällen umfasst der Versicherungsschutz nur die unmittelbare Arbeitsleistung, jedoch nicht den Weg zum Telearbeitsort.
Steuerrechtliche Regelungen
Ab dem 1. Januar 2025 kann der Arbeitgeber ein steuerfreies Telearbeitspauschale einführen, welches das bisherige Homeoffice-Pauschale ersetzt.
Fazit
Das neue Telearbeitsgesetz (TelearbG) bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern erweiterte Möglichkeiten für flexible Arbeitsorte, die über die herkömmliche Telearbeit hinausgehen. Es schafft zudem Klarheit bezüglich der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und des Sozialversicherungsschutzes. Arbeitgeber sollten sich bald mit den neuen Gesetzesregelungen vertraut machen und gegebenenfalls ihre internen Regelungen anpassen, um die Vorteile des Telearbeitsgesetzes optimal nutzen zu können.
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