Sommerjobs und Ferialpraktikanten 2024
Geld verdienen und Erfahrungen sammeln – das sind die Hauptmotive für Arbeiten im Sommer. Welche Arten von Sommerjobs es gibt und was man beachten muss, haben wir für Sie zusammengefasst:
Voraussetzungen und Altersgrenzen
Jugendliche ab 15 Jahre dürfen arbeiten, wenn sie die Schulpflicht abgeschlossen haben.
Ferialjobs
Schüler oder Studenten dürfen im Sommer arbeiten und müssen vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden. Alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie z.B. Kollektivvertrag, sind dabei zu beachten. Verdienste, die über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro pro Monat (Wert 2024) liegen, führen zu einer vollen Versicherung bei der ÖGK. Bei Verdiensten unter dieser Grenze besteht lediglich eine Unfallversicherung.
Echtes Ferialpraktikum und Volontariat
Echtes Ferialpraktikum: Dieses richtet sich nach dem Schul- oder Studienplan und beinhaltet keine Arbeitsverpflichtung oder Anspruch auf ein Mindestentgelt. Die Unfallversicherung erfolgt über die Schülerversicherung.
Volontariat: Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Mitarbeit im Unternehmen mit Fokus auf Ausbildung. Die Unfallversicherung wird über die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) geregelt. Bei Entgeltzahlung ist eine Anmeldung bei der ÖGK erforderlich, abhängig von der Höhe des Entgelts entweder als geringfügig Beschäftigter oder als vollversicherter Dienstnehmer. In der Hotellerie und im Gastgewerbe gilt der Pflichtpraktikant als echter Dienstnehmer und wird nach dem Kollektivvertrag bezahlt.
Schnuppertage
Diese dienen der Berufsorientierung für Schüler während oder außerhalb der Unterrichtszeiten. Der Versicherungsschutz wird durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung gewährleistet. Nach der Schulpflicht erfolgt die Anmeldung bei der AUVA als Volontär. Die Schnuppertage dürfen maximal fünf Tage pro Betrieb und maximal 15 Tage insgesamt pro Kalenderjahr betragen.
Zuverdienstregeln
Für Volljährige ab 19 Jahren entfällt die Familienbeihilfe stufenweise ab einem Jahreseinkommen von 15.000 Euro ab dem darauffolgenden Kalenderjahr. Zudem sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Studienbeihilfe erfüllt sind.
Tipp: Arbeitnehmerveranlagung
Ferialarbeitnehmer können bei Ferienjobs oftmals die gesamte bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückerhalten. Niedrigverdiener haben die Möglichkeit, eine Erstattung von bis zu 55 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (maximal 1.331 Euro jährlich) zu erhalten. Diese Steuererleichterungen erfolgen üblicherweise antragslos durch das Finanzamt im Folgejahr.