Die sofortige Absetzbarkeit von Winterreifen stellt eine vorteilhafte Regelung für Betriebe dar, die ihre Fahrzeuge überwiegend beruflich nutzen. Diese steuerliche Möglichkeit bezieht sich sowohl auf den Erwerb als auch auf die laufende Instandhaltung der Fahrzeuge. Achten Sie auf die Winterreifenpflicht.
Allgemeine Bestimmungen
Im Rahmen der Regelungen für betriebliche Kfz, die zu mehr als 50 % beruflich genutzt werden, zählen diese Fahrzeuge zum Unternehmensvermögen. Pkw und Kombis müssen über einen Zeitraum von acht Jahren abgeschrieben werden, während Lkw üblicherweise über fünf Jahre abzuschreiben sind. Zu den laufenden Instandhaltungsaufwendungen, die steuerlich sofort abgesetzt werden können, zählen neben Servicekosten auch der Kauf neuer Winterreifen. Diese Praxis wurde bereits im Jahr 2004 vom Unabhängigen Finanzsenat (UFS) entschieden, dessen Aufgaben heute vom Bundesfinanzgericht (BFG) wahrgenommen werden.
Leasingfahrzeuge
Für Leasingfahrzeuge gilt eine ähnliche Regelung. Winterräder, die als eigenständige Wirtschaftsgüter betrachtet werden, können im Jahr der Anschaffung steuerlich abgezogen werden, wobei ein eventueller Privatanteil berücksichtigt werden muss.
Sonderregelung Kilometergeld
Bei der Nutzung von Kilometergeld, das Anwendung findet, wenn das Fahrzeug zu weniger als 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird, sind alle Kosten, einschließlich Zubehör wie Winterreifen, durch das Kilometergeld bereits abgegolten.
Weitere Details
Zur präzisen steuerlichen Behandlung kann die Findok-Referenz herangezogen werden, konkret die Berufungsentscheidung des UFS (RV/0581-L/04) vom 16.09.2004, die Klarheit bringt. Für weiterführende Informationen und aktuelle Updates steht das Klientenmagazin zur Verfügung.
Diese Regelungen bieten Unternehmen eine Möglichkeit, die laufenden Kosten für ihre Firmenfahrzeuge effizienter zu gestalten, indem laufende Ausgaben unmittelbar steuerlich berücksichtigt werden können.




