Pflegeheimkosten absetzen: Steuerliche Entlastungen 2023

Die steuerliche Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten bietet Betroffenen und ihren Angehörigen eine Möglichkeit zur finanziellen Entlastung. Kosten für die Unterbringung und Verpflegung im Pflegeheim können als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden, sofern ein Pflegebedarf nachgewiesen wird. Diese Belastungen sind ohne Selbstbehalt absetzbar, was eine wesentliche Erleichterung für Betroffene darstellt. Allerdings wird der Betrag der absetzbaren außergewöhnlichen Belastung durch den Erhalt des Pflegegeldes reduziert, der im Jahreslohnzettel ausgewiesen wird.

Haushaltsersparnis und Pauschale Abzüge

Ein weiterer Aspekt, der bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten berücksichtigt werden muss, ist die sogenannte Haushaltsersparnis. Da der Heimbewohner nicht mehr zuhause verpflegt wird, wird ein Pauschalbetrag von 156,96 Euro pro Monat (entspricht 5,23 Euro pro Tag) abgezogen. Dieser Betrag spiegelt die gesparten Haushaltskosten wider.

Kostenübernahme durch Angehörige

Sollten Angehörige die Pflegekosten übernehmen, können auch sie diese als außergewöhnliche Belastung absetzen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die zu pflegende Person nicht über genügend eigenes Einkommen verfügt. In diesem Fall muss allerdings ein einkommensabhängiger Selbstbehalt berücksichtigt werden, was die finanzielle Entlastung für die Angehörigen relativieren kann.

Vermögensumschichtung und zusätzliche Abzüge

Pflegekosten, die durch Verkaufserlöse oder Vermögensübertragungen gedeckt werden, sind nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Darüber hinaus mindern Zahlungen, die aus Unfall- oder Krankenversicherungen sowie das Pflegegeld stammen, den absetzbaren Betrag. Es ist wichtig zu beachten, dass der Behinderungsfreibetrag nicht zusätzlich zu den Pflegeheimkosten abgesetzt werden kann.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist jedoch entscheidend, die verschiedenen Abzüge, wie die Haushaltsersparnis oder das Pflegegeld, zu berücksichtigen. Angehörige, die die Kosten übernehmen, müssen zudem den einkommensabhängigen Selbstbehalt beachten.

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