Die finanzielle Unterstützung zur Förderung der gemeinsamen Kinderbetreuung in Österreich nimmt mit dem Partnerschaftsbonus Gestalt an, einer Zuwendung, die Eltern ermutigt, die Betreuung ihrer Kinder gemeinsam zu gestalten.
Höhe und Auszahlung
Der Partnerschaftsbonus bietet pro Elternteil eine Unterstützung von 500 Euro, was insgesamt 1.000 Euro pro Familie ergibt. Die Bereitstellung dieser Mittel erfolgt einmalig und am Ende der Kinderbetreuungszeit.
Voraussetzungen
Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Entscheidender Faktor ist der nahezu gleichmäßige Bezug von Kinderbetreuungsgeld, der sich im Verhältnis von 50:50 bis 60:40 zwischen den Elternteilen bewegen muss. Dabei ist es unerheblich, ob das Kinderbetreuungsgeld in pauschaler oder einkommensabhängiger Form bezogen wird. Beide Elternteile müssen die Betreuung über einen Zeitraum von mindestens 124 Tagen je Elternteil gewährleisten.
Antragstellung
Jeder Elternteil muss den Partnerschaftsbonus eigenständig beantragen. Der Antrag kann unkompliziert online über die ID-Austria beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingereicht werden. Die Einreichung des Antrags sollte entweder gleichzeitig mit dem Antrag auf Kinderbetreuungsgeld oder gesondert erfolgen, spätestens jedoch 124 Tage nach Ablauf der höchstmöglichen Gesamtanspruchsdauer.
Diese Unterstützung ermöglicht es Eltern, die Kinderbetreuung gerechter zu verteilen und sicherzustellen, dass beide gleichermaßen in die Betreuung ihrer Kinder eingebunden werden können.