Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfrei bis 3.000 Euro möglich

Mitarbeiterprämie 2024 – Wichtige Informationen

Die Möglichkeit, eine Mitarbeiterprämie von bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer abgabenfrei auszuzahlen, steht Arbeitgebern bis Ende 2024 offen. Diese Prämie darf jedoch nur auf Grundlage einer lohngestaltenden Vorschrift gewährt werden.

Besonderheiten und Voraussetzungen

Die genauen Bedingungen für die Auszahlbarkeit der Mitarbeiterprämie hängen vom Kollektivvertrag und dem Vorhandensein eines Betriebsrats ab. Ohne eine entsprechende lohngestaltende Vorschrift im Kollektivvertrag kann die Prämie nicht abgabenfrei gewährt werden. Beispielsweise ermöglicht der Kollektivvertrag im Bereich Spedition und Logistik Prämien bis zu 700 Euro, während in Telekom-Unternehmen Beträge bis zu 1.500 Euro vorgesehen sind.

Auszahlung und Steuerrechtliches

Die Prämie muss grundsätzlich allen Mitarbeitern angeboten werden, wobei eine sachliche Differenzierung, etwa zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, zulässig ist. Wichtig ist, dass die Kombination aus Gewinnbeteiligung und Prämie den Betrag von 3.000 Euro nicht überschreitet, um zusätzliche Abgaben wie Sozialversicherung und Lohnsteuer zu vermeiden. Zudem muss die Prämie eine zusätzliche Zahlung darstellen und im Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden.

Handlungsempfehlungen

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag sorgfältig prüfen, um die Möglichkeiten einer abgabenfreien Prämienauszahlung zu evaluieren. Es ist wichtig, klare Vereinbarungen zu treffen und die Lohnverrechnungsabteilung rechtzeitig zu informieren. Bei der Formulierung der Vereinbarung kann professionelle Unterstützung hilfreich sein.

Weitere Informationen

Für weiterführende Details und spezielle Regelungen empfiehlt es sich, die Anfragebeantwortungen des Finanzministeriums einzusehen. Diese Regelungen sind entscheidend, um steuerliche Vorteile effizient zu nutzen und rechtlich abgesichert zu bleiben.

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