Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfrei bis 3.000 Euro möglich

Die Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Im Vergleich zu den Teuerungsprämien der Jahre 2022 und 2023 ist diese Regelung jedoch komplexer.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Eine wesentliche Voraussetzung für die Auszahlung der Mitarbeiterprämie ist, dass der gesamte Betrag auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag unterliegen, sicherstellen müssen, dass die Prämie in dieser Vorschrift vorgesehen ist. Beispiele hierfür sind der KV Spedition und Logistik, der eine Prämie von bis zu 700 Euro erlaubt, und der KV Telekom-Unternehmen, der eine Prämie von bis zu 1.500 Euro vorsieht.

Auszahlungsszenarien

Es ist wichtig, dass alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, in den Genuss der Prämie zu kommen. Eine sachliche Differenzierung, wie zum Beispiel Unterschiede in der Prämienhöhe für Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter, ist jedoch zulässig.

Kombination von Prämien und Gewinnbeteiligung

Die Kombination aus Mitarbeiterprämie und Mitarbeitergewinnbeteiligung darf 3.000 Euro nicht überschreiten. Bei einer Überschreitung dieses Betrags fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschreitenden Betrag an.

Bedingungen der Auszahlung

Die Mitarbeiterprämie muss als zusätzliche Zahlung gewährt werden, die bisher nicht gewährt wurde. Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, Gehalts- oder Prämienumwandlungen vorzunehmen. Zudem muss die Auszahlung der Prämie sachgemäß dokumentiert und auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden.

Fazit und Unterstützung

Für Arbeitgeber ist es essentiell, ihren Kollektivvertrag zu prüfen, um festzustellen, ob eine abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Es ist ratsam, die konkrete Formulierung der Vereinbarung sorgfältig zu gestalten und falls notwendig, fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Weiterführende Links

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
BILLUP

Ähnliche Beiträge

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 300px

Rückrufservice