Mitarbeiterprämie 2024: Steuerfrei bis 3.000 Euro

Die Mitarbeiterprämie 2024 eröffnet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter durch eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zu motivieren. Diese Regelung ist jedoch komplexer als die Teuerungsprämie der Vorjahre.

Lohngestaltende Vorschrift

Die Mitarbeiterprämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Bei der Teuerungsprämie konnten Arbeitgeber eine Prämie bis 2.000 Euro ohne weitere Voraussetzungen auszahlen, während der dritte 1.000-Euro-Betrag eine lohngestaltende Vorschrift erforderte.

Kollektivvertrag und Betriebsrat

Falls der Arbeitgeber einem Kollektivvertrag unterliegt, muss die Mitarbeiterprämie in einer lohngestaltenden Vorschrift vorgesehen sein. Ist im Kollektivvertrag keine entsprechende Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten, kann diese nicht abgabenfrei ausgezahlt werden.

Bestehende Regelungen in Kollektivverträgen

Einige Kollektivverträge haben bereits Regelungen eingeführt, um die Mitarbeiterprämie umzusetzen. Beispielsweise sieht der KV Spedition und Logistik eine Prämie von bis zu 700 Euro und der KV Telekom-Unternehmen eine Prämie von bis zu 1.500 Euro vor. Andere Kollektivverträge ermöglichen ebenfalls die Zahlung einer Mitarbeiterprämie, wobei die Höhe variieren kann.

Auszahlung an alle Arbeitnehmer

Das Gesetz verlangt, dass alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben müssen, die Prämie zu erhalten. Eine sachliche Differenzierung, wie beispielsweise zwischen Vollzeit- und Teilzeitkräften, ist jedoch erlaubt.

Weitere Voraussetzungen

Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung dürfen zusammen maximal 3.000 Euro betragen. Überschreitungen dieser Grenze sind sozialversicherungs-, lohnsteuer- und lohnnebenkostenpflichtig. Die Prämie muss außerdem eine zusätzliche Zahlung sein, die üblicherweise nicht gewährt wurde, und Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind unzulässig. Zudem muss die Auszahlung der Prämie auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, weshalb die Lohnverrechnung rechtzeitig informiert werden sollte.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag prüfen, um festzustellen, ob eine abgabenfreie Zahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Es ist wichtig, die Vereinbarung konkret zu formulieren. Gegebenenfalls sollte man Unterstützung in Anspruch nehmen, um sämtliche Anforderungen korrekt umzusetzen.

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