Gutscheine sind ein beliebtes Instrument zur Kundenbindung – umsatzsteuerlich aber nicht trivial. Entscheidend für die richtige Abrechnung ist die Unterscheidung zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutschein.
Einzweckgutschein
Ein Einzweckgutschein liegt vor, wenn bereits bei Ausstellung der Ort der Leistung und die geschuldete Umsatzsteuer feststehen. Dann entsteht die Umsatzsteuer bereits mit dem Verkauf des Gutscheins – nicht erst bei der Einlösung.
Mehrzweckgutschein
Bei einem Mehrzweckgutschein steht bei Ausstellung noch nicht fest, welche konkrete Leistung mit welchem Steuersatz bezogen wird. Hier entsteht die Umsatzsteuer erst bei der tatsächlichen Einlösung. Der Verkauf des Gutscheins ist noch kein steuerbarer Umsatz.
Warum die Einordnung wichtig ist
- Sie bestimmt den Zeitpunkt der Steuerentstehung.
- Sie beeinflusst die korrekte Erfassung in Rechnung und Buchhaltung.
- Fehler führen zu falschen Voranmeldungen.
Fazit
Prüfen Sie vor dem Verkauf von Gutscheinen, welche Art vorliegt, und bilden Sie das in Ihrer Rechnungs- und Buchhaltungslösung korrekt ab.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at), USP.gv.at. Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.




