Seit dem 1. Juli 2023 bietet sich für Immobilieneigentümer, die ihre Gebäude aus dem Betriebsvermögen entnehmen, eine bedeutende Neuerung: Es ist möglich, ein Gebäude zum Buchwert zu entnehmen, ohne dabei stille Reserven aufzudecken. Diese Änderung beeinflusst die steuerliche Behandlung bei der nachfolgenden Vermietung und Verpachtung erheblich, da der Entnahmewert nun die ursprünglichen Anschaffungskosten ersetzt.
Neuerungen bei der Gebäudeentnahme
Mit der seit Juli 2023 geltenden Regelung kann bei der Gebäudeentnahme auf die Aufdeckung stiller Reserven verzichtet werden. Dies bedeutet, dass der Entnahmewert fortan die Basis für die Abschreibung darstellt, wenn das Gebäude weiterhin vermietet oder verpachtet wird.
Abschreibungssatz und Berechnung
Die jährliche Abschreibung des entnommenen Gebäudes erfolgt standardisiert mit einem festen Satz von 1,5 % des Entnahmewerts. In der Praxis stellt der Buchwert zum Zeitpunkt der Entnahme häufig einen niedrigen Wert dar, was zu einer entsprechend geringen Abschreibung führt. Sollte eine abweichende, kürzere Nutzungsdauer angestrebt werden, die zu einer höheren Abschreibung führen kann, ist dies nur mit einem entsprechenden Gutachten belegbar.
Stellungnahme des Finanzministeriums
Das Finanzministerium hat sich in Übereinstimmung mit einem VwGH-Erkenntnis von 2015 dazu entschlossen, den Entnahmewert als neue Bemessungsgrundlage zu bestätigen. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass im außerbetrieblichen Bereich sowohl die betriebliche Restnutzungsdauer als auch die ursprünglichen Anschaffungskosten für die künftige Abschreibung keine Rolle mehr spielen.
Zusammenfassung
Bei der Entnahme von Gebäuden zum Buchwert dient der Entnahmewert als neue Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Ein standardisierter jährlicher Abschreibungssatz von 1,5 % wird angewendet, es sei denn, es wird ein Gutachten vorgelegt, das eine andere Nutzungsdauer nachweist.
Für weitergehende Informationen zu den aktuellen steuerlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen stehen qualifizierte Fachkräfte bzw. Steuerberater gerne zur Verfügung, um kompetente Beratung und Unterstützung zu bieten.