Die geplanten Änderungen zur Grunderwerbsteuer für Immobilien haltende Gesellschaften bringen erhebliche Veränderungen mit sich. Ab Juli 2025 wird die Beteiligungsschwelle für die Grunderwerbsteuer signifikant gesenkt.
Neue Regelungen ab Juli 2025
Die neue Regelung sieht vor, dass die Grunderwerbsteuer künftig ab einem Übertrag von 75% der Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft fällig wird, im Vergleich zu den bisherigen 95%. Zudem wird der Beobachtungszeitraum für Anteilsübertragungen von fünf auf sieben Jahre verlängert.
Auswirkungen auf Kapital- und Personengesellschaften
Erhebliche Änderungen betreffen auch Kapitalgesellschaften. Diese fallen nun unter die Neuregelung, sobald sich der Gesellschafterbestand um mindestens 75% ändert. Besonders hervorzuheben ist, dass auch mittelbare Übertragungen, etwa durch eine Zwischenholding, zur 75-Prozent-Grenze beitragen.
Neuerungen für Personenvereinigungen
Erstmalig können Personenvereinigungen, die durch konzernartige Gruppen oder wirtschaftlich miteinander verbundene Strukturen geformt sind, als Steuersubjekt erfasst und somit grunderwerbsteuerpflichtig werden. Dabei bleibt der allgemeine Steuersatz bei 0,5%, allerdings steigt er bei Immobiliengesellschaften auf 3,5%, wenn es zur Veräußerung kommt.
Spezielle Regelungen für Immobiliengesellschaften
Als Immobiliengesellschaften gelten Gesellschaften, deren Zweck die Veräußerung, Vermietung oder Verwaltung von Immobilien umfasst. Bei diesen Gesellschaften wird der Steuersatz auf 3,5% des gemeinen Wertes der Immobilien erhöht, was dem Satz klassischer Immobilienkäufe entspricht.
Meldepflichten
Ein weiterer zentraler Punkt ist die eingeführte Anzeigepflicht. Notare und andere Parteienvertreter sind nun verpflichtet, Anteilsübertragungen, einschließlich mittelbarer Erwerbe, dem Finanzamt zu melden.
Empfehlungen und rechtliche Hinweise
Angesichts dieser Änderungen ist es ratsam, geplante oder laufende "Share Deals" frühzeitig steuerlich zu prüfen, um unerwartete Steuerfolgen zu vermeiden, insbesondere innerhalb komplexer Konzern- oder Familienstrukturen. Aufgrund möglicher legislative Unklarheiten, da das Gesetz zum Zeitpunkt der Veröffentlichungen noch nicht vollständig beschlossen war, könnten Änderungen eintreten.
Diese umfassenden Änderungen der Grunderwerbsteuer erfordern eine sorgfältige Steuerplanung und -beratung für Immobilien haltende Gesellschaften, um alle rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu berücksichtigen und optimal zu gestalten.