Feiertagsarbeitsentgelt: Steuerliche Neuerungen ab 2025
Hintergrund
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat am 19. Dezember 2024 eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die steuerliche Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelt betrifft. Nach dieser Entscheidung zählt Feiertagsarbeitsentgelt nicht länger als steuerfreier Zuschlag im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG, sondern wird als steuerpflichtiger Arbeitslohn eingestuft.
Details der rechtlichen Änderungen
Arbeitnehmer behalten weiterhin ihren Anspruch auf Entgelt für arbeitsfreie Feiertage. Bei Arbeit an Feiertagen besteht der Anspruch auf zusätzliches Entgelt. Dieses bleibt jedoch nur dann steuerfrei, wenn es ausdrücklich als Feiertagsarbeitszuschlag deklariert wird. Ansonsten wird es vollständig als steuerpflichtiges Einkommen behandelt.
Umsetzung und Fristen
Die Änderungen in der steuerlichen Behandlung treten ab dem Kalenderjahr 2025 in Kraft. Unternehmen müssen gegebenenfalls Anpassungen in ihrer Lohnbuchhaltung vornehmen und diese rückwirkend für den Zeitraum von Januar bis März 2025 durchführen, um die Einhaltung der neuen rechtlichen Vorgaben sicherzustellen.
Empfehlungen
Unternehmen wird dringend empfohlen, ihre Lohnverrechnungssysteme zu überprüfen und anzupassen, um die neuen steuerlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Eine steuerliche Beratung kann dabei helfen, notwendige Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen und die korrekte Umsetzung in der Lohnbuchhaltung sicherzustellen.
Weitere Informationen
Die Wirtschaftskammer Österreich bietet umfassende Informationen und Dienstleistungen zu steuerrelevanten Themen an, darunter Sozialplanzahlungen, Sachbezüge für arbeitsplatznahe Unterkünfte und die lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen. Diese Änderungen im Steuerrecht verlangen eine erhöhte Aufmerksamkeit, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten und steuerliche Risiken zu minimieren.