AbgÄG 2024: Wichtige Änderungen bei Gruppenbesteuerung

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) ergeben sich einige bedeutende Veränderungen bei der Gruppenbesteuerung in Österreich. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Verlustverrechnung und die Zurechnung von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder.

Verrechnungsverbot für Vorgruppenverluste

Das AbgÄG 2024 führt ein Verrechnungsverbot für vortragsfähige Verluste des Gruppenträgers aus Zeiten vor der Gruppenbildung ein. Dies betrifft Verluste, die durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste auf Beteiligungen entstanden sind. Solche Verluste können nun nicht mehr verrechnet werden, wenn sie aus früheren Gruppenmitgliedschaften stammen. Diese Kommunikation der Regelung ist entscheidend, um eine doppelte Verlustverwertung zu vermeiden, insbesondere bei einer Erweiterung der Gruppe.

Verlustzurechnung für ausländische Gruppenmitglieder

Ab dem Jahr 2024 entfällt die bisherige Pflicht zur Berücksichtigung der Verluste ausländischer Gruppenmitglieder. Unternehmen haben nun die Freiheit, freiwillig zu entscheiden, ob sie diese Verluste einrechnen wollen. Dadurch können Unternehmen das Gruppenergebnis beeinflussen, was wiederum Auswirkungen auf die Mindestbesteuerung haben kann.

Gruppenantrag über FinanzOnline

Die Beantragung von Gruppenmitgliedschaften wird ab sofort durch die Möglichkeit der elektronischen Einreichung über FinanzOnline vereinfacht. Amtliche Vordrucke müssen nun mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Die vollständige technische Umsetzung dieser Änderungen wird für 2025 erwartet. Bis dahin besteht die Möglichkeit, Anträge temporär als "sonstige Anbringen" hochzuladen.

Wichtige Punkte

Die neue Gesetzgebung findet auf Anträge Anwendung, die nach dem 3. Mai 2024 gestellt werden. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, jährlich neu zu entscheiden, ob sie Verluste ausländischer Gruppenmitglieder einbeziehen möchten. Hinsichtlich der technischen Bearbeitung des Gruppenantrags in FinanzOnline sind weitere Entwicklungen abzuwarten.

Zusammenfassend bieten die Neuerungen Chancen zur strategischen Steueroptimierung, erfordern jedoch auch eine umfassende Kenntnis der gesetzlichen Details und Änderungen. Die Anpassungen im Bereich der Gruppenbesteuerung erfordern von Unternehmen eine sorgfältige Planung und Beratung, um die bestmöglichen steuerlichen Vorteile zu erzielen.

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