Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Das klingt einfach, hat aber formale Anforderungen – ein falscher oder fehlender Hinweis kann zu Problemen führen.
Keine Umsatzsteuer, aber ein Pflichthinweis
Kleinunternehmer sind bis zur nationalen Umsatzgrenze von 55.000 Euro von der Umsatzsteuer befreit. Auf ihren Rechnungen dürfen sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung erforderlich – etwa „Umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung“.
Achtung: kein Vorsteuerabzug
Weil keine Umsatzsteuer verrechnet wird, besteht im Gegenzug auch kein Recht auf Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen. Ob sich die Kleinunternehmerregelung lohnt, hängt daher von der Einkaufs- und Investitionsstruktur ab.
Worauf bei der Rechnung zu achten ist
- keine Umsatzsteuer ausweisen
- Hinweis auf die Steuerbefreiung aufnehmen
- übrige Pflichtangaben (Nummer, Datum, Leistung) vollständig führen
Fazit
Eine strukturierte Rechnungslösung stellt sicher, dass Kleinunternehmer-Rechnungen den richtigen Hinweis enthalten und keine Umsatzsteuer ausweisen – so bleiben Ihre Belege rechtssicher.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at), Wirtschaftskammer Österreich (wko.at). Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.




