SV-Anmeldungen 2026: Neue Meldepflichten im Überblick

Wichtige Änderungen bei SV-Anmeldungen ab 1. Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 treten bedeutsame Änderungen bei den Anmeldungen zur Sozialversicherung (SV) in Kraft, die sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen betreffen werden. Diese Änderungen zielen auf eine Erhöhung der Transparenz und eine Erleichterung der Prüfungen durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ab.

Neue Meldepflichten

Eine der zentralen Neuerungen ist die verpflichtende Angabe des Ausmaßes der vereinbarten Arbeitszeit bei der Anmeldung der Arbeitnehmer:innen zur Sozialversicherung. Diese Maßnahme ist darauf ausgerichtet, mehr Transparenz zu schaffen und die Prüftätigkeiten der ÖGK zu erleichtern. Mit dieser Regelung wird eine schnellere Erkennung von Diskrepanzen zwischen der gemeldeten Arbeitszeit und dem Einkommen möglich, was sowohl für die Arbeitgeber:innen als auch für die Versicherungsnehmer von Vorteil ist.

Hintergrund der Maßnahme

Die Einführung dieser Meldepflichten verfolgt das Ziel, eine bessere Vergleichbarkeit von Einkommen und Arbeitszeit für Beschäftigte zu schaffen. Dies soll außerdem die Prüfungshandlungen der ÖGK unterstützen, indem es ermöglicht, Unstimmigkeiten zwischen der gemeldeten Arbeitszeit und dem tatsächlich erzielten Einkommen schneller zu identifizieren.

Geänderte Antrittsvoraussetzungen

In diesem Zusammenhang wird auch die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze ausgesetzt. Diese überarbeitetet Regelung wird um strengere Zugangsbestimmungen für Korridorpensionen ergänzt, wodurch bestimmte Konditionen für den Austritt aus dem Berufsleben modifiziert werden.

Überarbeitete SV-Meldungen

Neu ist ebenfalls die Anforderung, dass Arbeitgeber:innen eine Abschrift der SV-Anmeldung den Arbeitnehmer:innen aushändigen müssen. Dies dient der verbesserten Kontrolle der gemeldeten Arbeitszeiten durch die Beschäftigten selbst. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Beschäftigte einen besseren Überblick über die an die SV gemeldeten Arbeitsdaten erhalten und bei Bedarf Korrekturen veranlassen können.

Die anstehenden Änderungen bei den SV-Anmeldungen ab 2026 verdeutlichen den voranschreitenden Schritt in Richtung eines transparenteren und nachvollziehbaren Sozialversicherungssystems, das darauf abzielt, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor Unsicherheiten zu schützen und eine verlässliche Grundlage für die Prüfungen durch die ÖGK zu schaffen.

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