Um die heimische Wirtschaft gezielt zu stärken, plant die österreichische Bundesregierung eine zeitlich befristete Verdoppelung des Investitionsfreibetrags (IFB). Diese Maßnahme sieht vor, den IFB von derzeit 10 % auf 20 % zu erhöhen. Für Öko-Investments wird der Satz von 15 % auf 22 % angehoben. Diese Änderung betrifft den Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 31. Dezember 2026 und soll Anreize zur Investition in Betriebsanlagen schaffen.
Details der Neuregelung
Der Investitionsfreibetrag gilt für ungebrauchte, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in inländischen Betrieben genutzt werden und eine Mindestnutzungsdauer von vier Jahren aufweisen. Dabei kann der IFB für Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 1.000.000 Euro pro Betrieb im Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Der tatsächliche Steuervorteil hängt jedoch maßgeblich vom jeweils anzuwendenden Einkommensteuersatz ab, der bis zu 55 % betragen kann. Sollte ein Wirtschaftsgut innerhalb von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheiden oder ins Ausland verbracht werden, ist der IFB nachzuversteuern. Ausgenommen davon sind Fälle höherer Gewalt.
Vergleich mit dem Gewinnfreibetrag
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von IFB und Gewinnfreibetrag für dasselbe Wirtschaftsgut ist ausgeschlossen. Die Wahl zwischen den beiden hängt von mehreren Faktoren ab. Für Gewinne unter 33.000 Euro ist der IFB vorteilhafter, da hier der Gewinnfreibetrag erst Anwendung findet. Zudem kann der IFB in Verlustjahren zu einer negativen Steuerbemessungsgrundlage führen, wohingegen der Gewinnfreibetrag in solchen Jahren ausgeschlossen bleibt. Bei größeren Investitionen könnte der IFB insgesamt größere finanzielle Vorteile bieten, da der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag eine Begrenzung aufweist.
Empfehlung
Unternehmer:innen wird empfohlen, ihre Investitionen sorgfältig zu planen und eine umfassende Vorschaurechnung zu erstellen, um die optimale steuerliche Strategie zu ermitteln. Eine langfristige Planung, die sowohl mehrjährige Investitionen als auch potenzielle Verlustsituationen berücksichtigt, ist essenziell, um die Vorteile des IFB bestmöglich zu nutzen. Die geplanten Änderungen bieten vielfältige Perspektiven, die es ermöglichen, Investitionen sinnvoll und steueroptimiert zu gestalten.




