In der globalisierten Welt von heute wird das Thema Steueransässigkeit und Doppelwohnsitz zunehmend relevant. Die grundlegenden Steuerprinzipien unterscheiden sich zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht. Personen, die in einem Land ihren Wohnsitz haben, unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht und sind somit für ihr gesamtes Welteinkommen steuerpflichtig. Hingegen wird bei der beschränkten Steuerpflicht in einem weiteren Staat zusätzliches Einkommen auch dort besteuert. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, werden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Staaten geschlossen, die festlegen, welches Land Steuern erheben darf.
Vermeidung der Doppelbesteuerung
Bei der Vermeidung von Doppelbesteuerung spielen der Ansässigkeitsstaat und der Quellenstaat eine zentrale Rolle. Der Ansässigkeitsstaat ist das Land, in dem sich der Lebensmittelpunkt einer Person befindet, während der Quellenstaat das Land ist, in dem Einkünfte erzielt werden. Zwei Hauptmethoden stehen zur Verfügung, um Doppelbesteuerung zu vermeiden: die Anrechnungsmethode und die Befreiungsmethode. Bei der Anrechnungsmethode werden Einkünfte im Ansässigkeitsstaat besteuert und die im Quellenstaat erhobenen Steuern angerechnet. Die Befreiungsmethode sieht vor, dass Einkünfte im Quellenstaat im Ansässigkeitsstaat nicht versteuert werden, wobei der Progressionsvorbehalt erhalten bleibt.
Tie-Breaker-Regelung zur Feststellung der Ansässigkeit
Die Tie-Breaker-Regelung wird angewandt, um die steuerliche Ansässigkeit festzustellen, wenn Unklarheiten bestehen. Zu den entscheidenden Kriterien zählen die ständige Wohnstätte, der Mittelpunkt der Lebensinteressen, der gewöhnliche Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit.
Mittelpunkt der Lebensinteressen
Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist jener Ort, an dem die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen existieren. Hierbei sind die Wohnsituation sowie berufliche und soziale Verbindungen von Bedeutung.
Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH)
In einem Fall des Verwaltungsgerichtshofs wurde die Ansässigkeit eines Österreichers, der in die USA zur Arbeit gegangen war, geprüft. Trotz seiner beruflichen Tätigkeit in den USA blieb der Lebensmittelpunkt in Österreich. Ausschlaggebend waren die frühzeitige Rückkehr der Familie nach Österreich, bestehende Bindungen an das Land und das Fehlen einer Ansässigkeitsbescheinigung in den USA.
Fazit
Persönliche Beziehungen sind entscheidender für die Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit als rein wirtschaftliche Aspekte. Eine zeitlich befristete Tätigkeit im Ausland führt nicht notwendigerweise zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunkts innerhalb der Steueransässigkeit. Betroffene sollten bei komplexen internationalen Steuerfragen und doppelter Haushaltsführung die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und steuerliche Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.