Zum 1. Januar 2026 treten bedeutende Änderungen für freie Dienstnehmer in Kraft, die durch eine Novelle des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) und des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) eingeführt werden. Diese Neuerungen betreffen ausschließlich arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer, die ihre Arbeitsleistung persönlich erbringen und keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel nutzen.
Gesetzliche Änderungen und Geltungsbereich
Kündigungsfristen und Vertragsregelungen
Eine der zentralen Änderungen ist die Einführung gesetzlich geregelter Kündigungsfristen für freie Dienstverhältnisse. In den ersten zwei Dienstjahren gilt eine vierwöchige Kündigungsfrist. Ab dem dritten Dienstjahr wird diese auf sechs Wochen verlängert. Kündigungen können zum 15. oder zum Monatsende ausgesprochen werden. Der erste Monat des Dienstverhältnisses fungiert als Probemonat, währenddessen der Vertrag jederzeit ohne Frist beendet werden kann.
Erweiterung der Kollektivverträge
Ab 2026 können arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer in bestehende Kollektivverträge aufgenommen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, für diese Gruppe eigene Kollektivverträge abzuschließen, wobei dies nicht verpflichtend ist. Diese Erweiterung bietet den Betroffenen einen zusätzlichen Schutz und könnte die Arbeitsbedingungen verbessern.
Dienstzettelpflicht
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung einer Dienstzettelpflicht. Ab dem Stichtag müssen Arbeitgeber in den Dienstzetteln angeben, welche kollektiven Regelungen, wie beispielsweise Kollektivverträge oder Satzungen, auf das Dienstverhältnis anzuwenden sind. Diese Informationen müssen zudem am Betriebsstandort zur Einsicht bereitgestellt werden, um Transparenz für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Empfehlungen für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber ist es ratsam, bestehende freie Dienstverhältnisse zeitnah auf die neuen gesetzlichen Anforderungen zu überprüfen und diese gegebenenfalls anzupassen. Dies stellt sicher, dass die Dienstverhältnisse mit den neuen Regelungen konform sind und mögliche rechtliche Unsicherheiten vermieden werden. Bei Fragen zur Personalverrechnung und zu den neuen Regelungen wird empfohlen, sich professionellen Rat einzuholen.
Diese gesetzlichen Änderungen bringen erhebliche Neuerungen mit sich, die positive Auswirkungen auf die Absicherung und rechtlichen Rahmenbedingungen für freie Dienstnehmer versprechen. Arbeitgeber sollten proaktiv handeln, um die Compliance sicherzustellen und ihren frei beschäftigten Mitarbeitern klare und gerechte Arbeitsbedingungen anzubieten.




