Neue Größenklassen im UGB: Änderungen 2024 für Kapitalgesellschaften

Neue Größenklassen im UGB

Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) wird mit einer Neuregelung ab 2024 Änderungen in den Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfahren. Diese Anpassungen betreffen die Rechnungslegung und den Abschluss von Kapitalgesellschaften und zielen darauf ab, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Erleichterungen zu bieten und administrative Belastungen zu reduzieren.

Größenmerkmale und Kategorien

Die Einstufung in eine bestimmte Größenklasse hängt von drei Schlüsselmerkmalen ab: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitnehmer. Die neuen Größenklassen sind wie folgt definiert:

Kleinstkapitalgesellschaften

  • Bilanzsumme: Maximal 350.000 Euro
  • Umsatzerlöse: Maximal 700.000 Euro
  • Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: Maximal 10
  • Rechnungslegungspflichten: Weniger umfangreich; kein Anhang erforderlich und Abschluss ist nicht offenzulegen.

Kleinkapitalgesellschaften

  • Bilanzsumme: Maximal 6 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse: Maximal 12 Millionen Euro
  • Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: Maximal 50
  • Rechnungslegungspflichten: Erleichtert; Anhang erforderlich, aber Abschluss ist nicht offenzulegen.

Mittlere Kapitalgesellschaften

  • Bilanzsumme: Maximal 20 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse: Maximal 40 Millionen Euro
  • Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: Maximal 250
  • Rechnungslegungspflichten: Umfangreicher; Anhang und Abschluss müssen offengelegt werden.

Große Kapitalgesellschaften

  • Bilanzsumme: Über 20 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse: Über 40 Millionen Euro
  • Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: Über 250
  • Rechnungslegungspflichten: Am umfangreichsten; Anhang und Abschluss müssen offengelegt werden.

Auswirkungen auf die Rechnungslegung

Die neuen Regelungen zur Einstufung in die Größenklassen bringen verschiedene Erleichterungen in der Rechnungslegung:

  • Kleiner Gesellschaften, größere Erleichterungen: Je kleiner die Gesellschaft, desto mehr Erleichterungen gibt es in der Rechnungslegung.
  • Kleinstkapitalgesellschaften: Müssen keinen Anhang erstellen und den Abschluss nicht offenzulegen.
  • Kleinkapitalgesellschaften: Müssen einen Anhang erstellen, jedoch den Abschluss nicht offenzulegen.
  • Mittlere und große Kapitalgesellschaften: Müssen umfangreichere Pflichten erfüllen und den Abschluss offenzulegen.

Fazit

Die Neueinführung der Größenklassen im Unternehmensgesetzbuch zielt darauf ab, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Erleichterungen zu bieten. Es ist wichtig, dass sich Unternehmen an die neuen Vorgaben anpassen und sicherstellen, dass sie die korrekten Größenmerkmale anwenden, um in die richtige Größenklasse eingestuft zu werden. Die Anpassung an die neuen Regelungen kann zu einer deutlichen administrativen Entlastung führen.

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