Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfrei bis 3.000 Euro

Einführung der Mitarbeiterprämie 2024

Ab dem Jahr 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Diese neue Regelung ist vorerst nur für das Jahr 2024 gültig und weist eine höhere Komplexität auf als die Teuerungsprämien der Jahre 2022 und 2023.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Die gesamte Prämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren. Im Vergleich zu den Vorjahren, wo bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Bedingungen ausgezahlt werden konnten und nur weitere 1.000 Euro lohngestaltend sein mussten, erfordert die Mitarbeiterprämie 2024, dass der gesamte Betrag einer solchen Vorschrift entspricht. Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag (KV) unterliegen, müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiterprämie in ihrem KV vorgesehen ist.

Regelungen in Kollektivverträgen

Ein Kollektivvertrag muss eine spezifische Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten, damit diese abgabenfrei ausgezahlt werden kann. Einige Kollektivverträge, wie der KV für Spedition und Logistik (bis zu 700 Euro) und der KV für Telekom-Unternehmen (bis zu 1.500 Euro), haben bereits entsprechende Regelungen aufgenommen. Andere Kollektivverträge erlauben ebenfalls die Zahlung einer Prämie, wobei die Höhe variieren kann.

Auszahlung und Bedingungen

Damit alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten, ist eine sachliche Differenzierung nach beispielsweise Voll- oder Teilzeitbeschäftigung zulässig. Die Summe der Mitarbeiterprämie und einer Gewinnbeteiligung darf jedoch zusammen maximal 3.000 Euro betragen. Überschreitungen dieser Grenze führen zur Verrechnung von Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschrittenen Betrag.

Es ist wichtig, dass die Prämie eine zusätzliche Zahlung darstellt, die bisher nicht gewährt wurde. Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind nicht erlaubt. Zudem muss die Auszahlung der Prämie auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, weshalb eine entsprechende Information der Lohnverrechnung erforderlich ist.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass eine abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Die genaue Formulierung der Vereinbarung ist wesentlich, und es kann ratsam sein, Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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