Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfrei bis zu 3.000 Euro pro Kopf

Die Einführung der Mitarbeiterprämie 2024 ermöglicht es Arbeitgebern, im Jahr 2024 eine Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter abgabenfrei auszuzahlen. Diese Regelung ist jedoch nur für das Jahr 2024 vorgesehen und weist eine höhere Komplexität im Vergleich zur Teuerungsprämie der Vorjahre auf.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Um die Mitarbeiterprämie ausbezahlen zu können, muss der gesamte Betrag auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Während bei der Teuerungsprämie der Vorjahre Arbeitgeber eine Prämie bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Voraussetzungen auszahlen konnten und der dritte 1.000-Euro-Betrag lohngestaltend sein musste, ist bei der Mitarbeiterprämie 2024 eine lohngestaltende Vorschrift für den gesamten Betrag erforderlich. Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag unterliegen, müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiterprämie in einer lohngestaltenden Vorschrift vorgesehen ist.

Regelungen in Kollektivverträgen

Falls im Kollektivvertrag keine Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten ist, kann diese nicht abgabenfrei ausbezahlt werden. Einige Kollektivverträge haben jedoch bereits entsprechende Regelungen eingeführt. Zum Beispiel erlauben der KV Spedition und Logistik eine Prämie von bis zu 700 Euro und der KV Telekom-Unternehmen bis zu 1.500 Euro. Andere Kollektivverträge bieten ebenfalls die Möglichkeit zur Zahlung einer Mitarbeiterprämie, wobei die Höhe variieren kann.

Auszahlung und Bedingungen

Alle Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten, wobei eine sachliche Differenzierung nach beispielsweise Vollzeit oder Teilzeit zulässig ist. Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung dürfen zusammen maximal 3.000 Euro betragen. Bei einer Überschreitung dieser Grenze fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschreitenden Betrag an. Die Mitarbeiterprämie muss als zusätzliche Zahlung erfolgen, die bisher nicht gewährt wurde. Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind nicht erlaubt. Zudem muss die Auszahlung der Prämie auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, weshalb eine Information der Lohnverrechnung notwendig ist.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag genau prüfen, um festzustellen, ob die Auszahlung der Mitarbeiterprämie abgabenfrei möglich ist. Die konkrete Formulierung der Vereinbarung ist notwendig, und gegebenenfalls sollte Unterstützung in Anspruch genommen werden.

Weiterführende Links

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
BILLUP

Ähnliche Beiträge

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 300px

Rückrufservice