Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfrei bis 3.000 Euro

Die Einführung der Mitarbeiterprämie 2024 ermöglicht es Arbeitgebern, eine Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter abgabenfrei auszuzahlen. Diese Regelung ist jedoch komplexer als die Teuerungsprämie aus den Jahren 2022 und 2023. Im Folgenden werden die Voraussetzungen und Regelungen näher erläutert.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Um die abgabenfreie Mitarbeiterprämie auszahlen zu können, muss der gesamte Betrag auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Im Gegensatz dazu konnten Arbeitgeber bei der Teuerungsprämie der Vorjahre bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Voraussetzungen auszahlen, während der zusätzliche 1.000-Euro-Betrag lohngestaltend sein musste. Für Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag unterliegen, ist es wichtig, dass die Mitarbeiterprämie in einer lohngestaltenden Vorschrift vorgesehen ist.

Regelungen in Kollektivverträgen

Falls im Kollektivvertrag keine Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten ist, kann diese nicht abgabenfrei ausbezahlt werden. Einige Kollektivverträge haben jedoch bereits entsprechende Regelungen eingeführt. Beispielsweise erlauben der KV Spedition und Logistik eine Prämie von bis zu 700 Euro und der KV Telekom-Unternehmen bis zu 1.500 Euro. Andere Kollektivverträge ermöglichen ebenfalls die Zahlung einer Prämie, wobei die Höhe variieren kann.

Auszahlung und Bedingungen

Alle Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten, und es ist eine sachliche Differenzierung nach Vollzeit oder Teilzeit zulässig. Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung dürfen zusammen maximal 3.000 Euro betragen. Bei Überschreitung dieser Grenze fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschreitenden Betrag an. Zudem muss die Prämie eine zusätzliche Zahlung darstellen, die bisher nicht gewährt wurde; Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind nicht erlaubt. Wesentlich ist auch, dass die Auszahlung der Prämie auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt wird, weshalb eine Information der Lohnverrechnung notwendig ist.

Fazit und Unterstützung

Für Arbeitgeber ist es essenziell, ihren Kollektivvertrag zu prüfen, um festzustellen, ob die Auszahlung der Mitarbeiterprämie abgabenfrei möglich ist. Eine präzise Formulierung der Vereinbarung ist notwendig, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Bei der Umsetzung und Formulierung der Vereinbarungen steht gegebenenfalls Unterstützung zur Verfügung.

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