Jahresbeleg 2024: Wichtige Infos zu Erstellung & Aufbewahrung

Der Jahresbeleg für 2024 bildet einen wichtigen Bestandteil der Buchführungspflichten für Unternehmen. Dieser Beleg ist der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel und trägt den Wert 0. Zugleich gilt er als Monatsbeleg für Dezember. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Erstellung und Aufbewahrung ist für die Steuerkonformität unerlässlich.

Erstellung und Aufbewahrung

Der Jahresbeleg muss entweder gedruckt oder als Datei abgespeichert und für sieben Jahre aufbewahrt werden. Dies ist eine wesentliche Anforderung, die sich auf alle Unternehmen erstreckt, unabhängig von der Größe oder Branche.

Verfahren für unterschiedliche Registrierkassensysteme

Für webbasierte Systeme erfolgt die Erstellung des Jahresbelegs elektronisch im XML-Format, was eine direkte Überprüfung über FinanzOnline ermöglicht. Ein Ausdruck ist hierbei nicht erforderlich. Dagegen müssen Unternehmen mit nicht-webbasierten Systemen einen Nullbeleg ausdrucken und diesen mittels der BMF Belegcheck-App über FinanzOnline prüfen lassen.

Sonderregelungen

Für Unternehmen mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr gilt der 31. Dezember als Stichtag. Saisonbetriebe haben die Möglichkeit, den Jahresbeleg spätestens zum Ende der Saison oder vor Beginn der neuen Saison im Folgejahr zu erstellen. Unternehmen, die während der Silvesternacht geöffnet sind, dürfen den Jahresbeleg bis maximal eine Woche nach Silvester erstellen und ausdrucken.

Fristen und Tipps

Die Überprüfung des Jahresbelegs muss bis spätestens 15. Februar des folgenden Jahres erfolgen. Zwei Ratschläge zur Sicherstellung der korrekten Bearbeitung sind:

  • Tipp 1: Lassen Sie den Jahresbeleg von einem qualifizierten Steuerberater prüfen, um die Lesbarkeit des QR-Codes zu gewährleisten.
  • Tipp 2: Neben der monatlich vorgeschriebenen Datensicherung sollte eine Jahressicherung für 2024 eingerichtet werden, falls dies noch nicht geschehen ist.

Weitere Informationen

Umfassende Informationen zu Registrierkassen stehen im Unternehmensservice Portal zur Verfügung. Zudem bietet das Handbuch Registrierkassen des Finanzministeriums eine detaillierte Anleitung und weitere Einblicke in die Handhabung und Anforderungen an Registrierkassensysteme.

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