Ferienjobs: Auswirkungen auf Familienleistungen 2024

Ferienjobs bieten Schülern und Studierenden eine wertvolle Gelegenheit, erste praktische Erfahrungen zu sammeln und zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften. Sowohl Eltern als auch Kinder sollten jedoch die steuerlichen Auswirkungen solcher Tätigkeiten auf die Familienleistungen berücksichtigen.

Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag

Für ein 19-jähriges Kind in Ausbildung beträgt die Familienbeihilfe im Jahr 2024 monatlich € 191,60. Zusätzlich können die Eltern einen Kinderabsetzbetrag in Höhe von € 67,80 pro Monat geltend machen. Insgesamt erhalten Eltern somit € 259,40 pro Kind und Monat. Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag können bis zum 24. Lebensjahr des Kindes gewährt werden; in speziellen Fällen sogar bis zum 25. Lebensjahr, oder bei gravierender Behinderung unbefristet.

Zuverdienst und Auswirkungen

Bis zum 19. Lebensjahr des Kindes gibt es keine Begrenzung des Zuverdienstes. Dies bedeutet, dass Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Familienbonus Plus nicht beeinflusst werden. Ab dem 20. Lebensjahr des Kindes wird jedoch das steuerpflichtige Jahreseinkommen relevant. Übersteigt das steuerpflichtige Jahreseinkommen die Zuverdienstgrenze (bisher € 15.000), so wird die Familienbeihilfe entsprechend reduziert.

Anpassung der Zuverdienstgrenze

Die Bundesregierung plant eine Anhebung der Zuverdienstgrenze rückwirkend zum 1. Januar 2024. Zukünftig soll die Zuverdienstgrenze jährlich um den Inflationsfaktor erhöht werden. Die Beschlussfassung im Parlament ist für Juli 2024 vorgesehen.

Berechnung der Zuverdienstgrenze

Für die Berechnung der Zuverdienstgrenze ist das zu versteuernde Einkommen des Kindes im betreffenden Jahr maßgeblich. Dies umfasst das Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, jedoch ohne Sonderzahlungen für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Nicht zum relevanten Einkommen zählen Waisenpensionen, Leistungen aus dem Sozialversicherungsrecht und andere nicht steuerpflichtige Einkünfte.

Familienbonus Plus

Erhalten Eltern für ihr Kind die Familienbeihilfe, so steht ihnen auch der Familienbonus Plus zu. Für ein Kind ab 18 Jahren beträgt dieser € 58,34 monatlich; für jüngere Kinder sind es € 166,68 monatlich.

Fazit

Ferienjobs können zusätzliche Finanzressourcen für Schüler und Studierende bedeuten, jedoch sollten die möglichen Auswirkungen auf Familienleistungen sorgfältig berücksichtigt werden. Eine genaue Kenntnis der zu erwartenden Einkommensgrenzen und die geplanten Änderungen im Bereich der Zuverdienstgrenze sind entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Eltern und Kinder sind daher gut beraten, sich umfassend zu informieren und die individuelle Situation genau zu prüfen.

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