Die Einführung der Empfängerüberprüfung bei Überweisungen markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Sicherheit des Zahlungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union. Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken verpflichtet, im Rahmen der EU Instant Payment-Verordnung, bei SEPA-Überweisungen den Namen des Empfängers mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abzugleichen. Dieses System ist darauf ausgelegt, die Genauigkeit und Sicherheit von Überweisungen zu erhöhen, indem sofort eine Rückmeldung gegeben wird, sollte es zu Abweichungen zwischen dem angegebenen und dem tatsächlichen Namen des Kontoinhabers kommen. Diese Abweichungen können als vollständig übereinstimmend, nahezu übereinstimmend, oder nicht übereinstimmend klassifiziert werden.
Handlungsbedarf bei Abweichungen
Sollte sich herausstellen, dass der Empfängername nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmt, ist es wichtig, dass der Zahlungsempfänger über alternative Kommunikationsmethoden kontaktiert wird, um das Risiko von Falschüberweisungen zu minimieren. Eine Missachtung der Rückmeldung kann dazu führen, dass Gelder fälschlicherweise überwiesen werden.
Ausnahmen von der Empfängerüberprüfung
Es gibt bestimmte Szenarien, in denen die Empfängerüberprüfung nicht erforderlich ist: Überweisungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder nicht in Euro vorgenommen werden; SEPA-Lastschriften und SEPA-Eilüberweisungen betroffen sind; Überweisungen auf nicht-zahlungskonten, wie Spar- oder Kreditkonten, erfolgen; Empfängerdaten bereits von der Bank vorgefertigt sind (zum Beispiel bei Eigenüberträgen); bestehende Daueraufträge und Sammelüberweisungen ausgeführt werden.
Tipps für Zahlungsempfänger
Um sicherzustellen, dass Zahlungen problemlos verlaufen, sollten Zahlungsempfänger ihre Kontobezeichnungen auf Rechnungen regelmäßig überprüfen und mit den Bankdaten der Empfänger abgleichen. Des Weiteren kann das Einfügen von QR-Codes auf Rechnungen eine erweiterte Sicherheit bieten. Ein Verzicht auf Papier-Zahlscheine oder deren maschinelle Ausfüllung sind ebenfalls ratsam. Schließlich ist die Motivation von Kunden zur Erteilung einer SEPA-Lastschrift eine bewährte Praxis, um die Effizienz zu steigern.
Tipps für zahlende Personen
Zahlende Personen sollten stets darauf achten, Überweisungsdaten direkt von der Rechnung zu übernehmen, sei es durch QR-Code oder Fotoüberweisung. Neue Kontoverbindungen sollten vor der Freigabe kritisch hinterfragt werden. Bei Tippfehlern oder abweichenden Daten ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Empfänger zu empfehlen. Zudem stellt die Nutzung der aktuellen Version von Zahlungssoftware sicher, dass alle Zahlungen nach den neuesten Sicherheitsstandards ausgeführt werden.
Die Wirtschaftskammer stellt detaillierte Informationen zur EU Instant Payment-Verordnung bereit, die sich mit den neuen Regelungen für elektronische Zahlungen befassen. Diese Informationen können für Unternehmen von großer Bedeutung sein, um sich optimal auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten.