Betriebsübergabe gegen Rente: Steuerliche Einordnung
Bei der Betriebsübergabe gegen Rentenzahlung handelt es sich um eine Transaktion, die dem Übergeber ein regelmäßiges Einkommen verschaffen und gleichzeitig dem Übernehmer finanzielle Flexibilität bieten kann. Diese Regelung unterliegt spezifischen steuerlichen Bestimmungen, die sowohl den Übergeber als auch den Übernehmer betreffen.
Steuerliche Behandlung beim Übergeber
Die Definition einer Betriebsübergabe gegen Rente umfasst regelmäßige Zahlungen, deren Gesamthöhe oder Anzahl nicht festgelegt ist. Hierbei ergeben sich verschiedene Formen der Rentenzahlung mit unterschiedlichen steuerlichen Implikationen:
-
Kaufpreisrente: Wenn der Rentenbarwert zwischen 75 % und 125 % des Betriebsvermögens liegt, sind die Zahlungen steuerpflichtig, sobald sie den Buchwert des Betriebsvermögens überschreiten.
-
Versorgungsrente: Liegt der Rentenbarwert zwischen 125 % und 200 % oder unter 75 %, sind die Rentenzahlungen ab der ersten Zahlung steuerpflichtig.
-
Unterhaltsrente: Ein Rentenbarwert über 200 % des Betriebsvermögens zieht keine Steuerpflicht nach sich.
Einschränkend ist zu beachten, dass steuerliche Begünstigungen für Veräußerungsgewinne oder das 30 % Steuersatzprivileg für Betriebsimmobilien nicht angewendet werden können.
Steuerliche Konsequenzen beim Übernehmer
Aus Sicht des Übernehmers sind die steuerlichen Konsequenzen vor allem davon abhängig, welche Art von Rente vereinbart wurde:
-
Bei der Kaufpreisrente muss die Rentenverbindlichkeit bilanziell erfasst und jährlich neu bewertet werden. In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ergeben sich hier Unterschiede in der finanziellen Behandlung.
-
Die Versorgungsrente ist steuerlich absetzbar und kann somit die Steuerlast des Übernehmers reduzieren.
-
Unterhaltsrente hingegen wird als privat veranlasst betrachtet und ist daher nicht steuerlich absetzbar.
Außerdem erfolgt die Bewertung der Anschaffungskosten anhand des Rentenbarwerts, es sei denn, es handelt sich um eine unentgeltliche Übergabe (wie bei einer Versorgungs- oder Unterhaltsrente), bei der die Buchwerte fortgeführt werden.
Praktische Tipps
Zur Berechnung des Rentenbarwerts kann der Rechner des Finanzministeriums verwendet werden, um eine präzise Planung zu gewährleisten. Detailinformationen zur Besteuerung von Renten finden sich in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2000) ab Randziffer 7001.
Weitere Informationen
Für tiefergehende Einblicke, darunter inhaltliche Details und Praxisbeispiele, stehen auf der Webseite der WKO entsprechende Ratgeber zur Rentenbesteuerung zur Verfügung. Es wird dringend empfohlen, frühzeitig eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um teure Fehlentscheidungen zu vermeiden und eine korrekte steuerliche Einordnung sicherzustellen.




