Abgabenänderungsgesetz 2024 – Bedeutende Änderungen
Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt eine Reihe signifikanter Änderungen, die Unternehmen und Steuerzahler betreffen. Diese Neuerungen reichen von Steuerbefreiungen für Lebensmittelspenden bis hin zur Einführung einer EU-weiten Kleinunternehmerregelung. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen erläutert.
Steuerfreie Lebensmittelspenden
Ab dem 1. Januar 2024 gelten Zuwendungen von Lebensmitteln an mildtätige Einrichtungen als einkommensteuerlich neutral. Dies bedeutet, dass der steuerliche Buchwert als Betriebsausgaben abgezogen werden kann. Zusätzlich wird ab dem 1. Januar 2025 eine umsatzsteuerliche Steuerbefreiung gewährt, wobei das Vorsteuerabzugsrecht erhalten bleibt.
Gruppenbesteuerung
Es erfolgt eine Einschränkung der Verrechnung von vortragsfähigen Verlusten des Gruppenträgers aus Zeiten vor Wirksamwerden der Unternehmensgruppe. Darüber hinaus besteht ab der Veranlagung 2024 die Möglichkeit, auf die Verlustzurechnung eines ausländischen Gruppenmitglieds zu verzichten. Neu ist auch, dass Gruppenanträge künftig elektronisch signiert über FinanzOnline eingebracht werden können.
EU-weite Kleinunternehmerregelung ab 2025
Zur Nutzung der Kleinunternehmerbefreiung in anderen EU-Mitgliedstaaten wird ab 2025 der "EU-Kleinunternehmer" eingeführt. Die Jahresumsatzgrenze für die Befreiung liegt unionsweit bei 100.000 Euro, während der österreichische lokale Schwellenwert bei 42.000 Euro (Bruttogrenze) liegt. Der Antrag auf die EU-Kleinunternehmerregelung muss im Ansässigkeitsstaat gestellt werden. In der Folge besteht die Pflicht zur quartalsweisen Meldung der Umsätze.
Leistungsort bei Streaming-Leistungen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Leistungsortregelung auf Streaming-Dienstleistungen erweitert. Der Leistungsort wird dann der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt des Empfängers sein.
Umwandlung von "Phantom shares" auf Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen
Bis Ende 2025 besteht die Möglichkeit, "Phantom shares" auf Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen umzuwandeln, ohne dass eine Bewertung und Versteuerung erforderlich wird, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Änderungen in der BAO und beim Gebührengesetz
Eine bedeutende Neuerung ist die Einführung einer einmaligen Nachfrist von mindestens einer Woche für Fristverlängerungsanträge bei Steuererklärungen. Geplant sind auch Einschränkungen bei Umsatzsteuer-Gutschrift-Zinsen sowie die Befreiung von Gebühren bei doppelter Vorlage von Beilagen (elektronisch und in Papierform).
Lohnsteuerliche Änderungen
Ab Kalenderjahr 2024 werden Freibetragsbescheide nur noch auf Antrag ausgestellt. Zudem wird die antragslose Veranlagung unter bestimmten Bedingungen ab 2024 ausgeweitet.
Diese weitreichenden Änderungen unterstreichen die Notwendigkeit für Arbeitgeber und Steuerzahler, sich sorgfältig auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Die Anpassung bestehender Prozesse und Systeme ist erforderlich, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und mögliche Vorteile zu gewährleisten.
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