Im Jahr 2024 stehen Unternehmern in Österreich zwei bedeutende steuerliche Vergünstigungen zur Verfügung: der Investitionsfreibetrag (IFB) und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (inv. GFB). Diese Freibeträge bieten unterschiedlichen Gruppen von Unternehmen und Selbstständigen Möglichkeiten zur Optimierung ihrer Steuerlast durch gezielte Investitionen.
Wesentliche Unterschiede
Investitionsfreibetrag (IFB)
Der Investitionsfreibetrag ist für Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften wie beispielsweise GmbHs nutzbar. Der Prozentsatz für diesen Freibetrag beträgt 10%, wobei ökologische Investitionen einen erhöhten Satz von 15% erhalten können. Der maximale Freibetrag beläuft sich auf 100.000 Euro; für ökologische Investitionen gilt ein erhöhter Betrag von 150.000 Euro. Förderbare Investitionen müssen sich auf neues, abnutzbares Anlagevermögen beziehen, dass über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren im Inland genutzt wird. Interessanterweise können auch unkörperliche Wirtschaftsgüter gefördert werden, während Gebäudeinvestitionen ausgeschlossen sind. Ein weiterer Vorteil ist, dass der IFB auch bei Verlust geltend gemacht werden kann.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (inv. GFB)
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag steht nur natürlichen Personen und Mitunternehmern zur Verfügung, nicht jedoch Kapitalgesellschaften wie GmbHs. Der Prozentsatz variiert hier und beginnt bei 13% mit einer Degression bis zu 4,5%. Der maximale Freibetrag beträgt 46.400 Euro. Im Unterschied zum IFB sind förderbare Investitionen im Bereich der Gebäude und bestimmten Wertpapieren möglich, gemäß § 14. Allerdings ist die Nutzung des inv. GFB bei einem Verlust ausgeschlossen.
Wahlrecht
Unternehmer können für ein Wirtschaftsgut entweder den IFB oder den inv. GFB wählen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den GFB-Grundfreibetrag bis zu einem Jahresgewinn von 33.000 Euro auch ohne Investitionen zu nutzen, wobei ein Prozentsatz von 15% bis zu einem Maximalbetrag von 4.950 Euro gilt.
Optimierung des steuerlichen Absetzbetrags
Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften sollten, insbesondere bei prognostizierten Gewinnen über 33.000 Euro, den IFB für Investitionen wählen. Auch wird geraten, Sachgüter zu fördern, besonders im Bereich der ökologischen Investitionen, während Wertpapiere für den inv. GFB geeignet sind.
Einschränkungen
Kapitalgesellschaften, wie GmbHs, können ausschließlich den IFB in Anspruch nehmen. Für Vermieter steht hingegen keiner der beiden Freibeträge zur Verfügung.
Öko-Investitionen
Für Investitionen wie E-Autos, Fahrräder oder Photovoltaik-Anlagen gibt es einen erhöhten Öko-IFB. Hier sind auch Förderungen durch Institutionen wie Kommunalkredit, das Umweltförderungsgesetz oder das Klima- und Energiefondsgesetz von Bedeutung.
Orderbedingungen
Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Geltendmachung übergeben worden sein, um die Verfügungsmacht nachzuweisen. Für Wertpapiere ist wichtig, dass diese bis zum 31.12. im Depot liegen.
Weitere Informationen
Umfassende Informationen zu diesen Freibeträgen sind auf dem Unternehmensserviceportal verfügbar, das eine wertvolle Ressource für interessierte Unternehmer bietet.
Insgesamt bieten die gesetzlichen Regelungen zum IFB und inv. GFB im Jahr 2024 vielfältige Optionen, steuerliche Belastungen durch kluge Investitionsentscheidungen zu optimieren. Angesichts der unterschiedlichen Anforderungen und Möglichkeiten ist es ratsam, sich eingehend über die geltenden Bedingungen zu informieren und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.