Die bevorstehenden Änderungen im Login-Verfahren bei FinanzOnline markieren eine bedeutende Entwicklung im Umgang mit digitalen Sicherheitsmaßnahmen. Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Zugang zu FinanzOnline obligatorisch. Diese Maßnahme dient der Erhöhung der Sicherheit und beinhaltet verschiedene Authentifizierungsmethoden, darunter die Nutzung von ID-Austria, einer ausländischen eID oder alternativ über eine Authenticator-App, die einen einmaligen Code generiert.
Einschränkungen und Neuregelungen bei Zugangskennungen
Die Beantragung von Zugangskennungen, die Teilnehmer- und Benutzeridentifikation sowie Passwort umfassen, muss fortan persönlich beim Finanzamt erfolgen. Für diese Beantragung werden eine gültige E-Mail-Adresse und Handynummer benötigt. Eine Online-Beantragung wird nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, beispielsweise bei Nichterkennung ausländischer eIDs.
Einstellung des postalischen Zurücksetzens
Ab dem 30. September 2026 wird das Zurücksetzen von Zugangskennungen nicht mehr postalisch erfolgen können. Nach diesem Datum ist das Zurücksetzen nur noch persönlich beim Finanzamt oder per Online-Identifikation möglich.
Tipps für Nutzer
Es ist wichtig zu beachten, dass Webservice-Nutzer von diesen Änderungen nicht betroffen sind; sie können weiterhin XML-Daten ohne die Zwei-Faktor-Authentifizierung übermitteln. Um mögliche Wartezeiten beim Finanzamt zu vermeiden, wird eine Terminbuchung dringend empfohlen.
Weitere Informationen
Die Erhöhung der Sicherheit bei FinanzOnline durch die Integration von ID Austria ist ein weiterer Schritt zur Sicherstellung der Sicherheit digitaler Finanztransaktionen. Detaillierte Informationen hierzu sind beim österreichischen Finanzministerium erhältlich.
Für vollständige Details zur Zwei-Faktor-Authentifizierung besuchen Sie Finanzministerium: Zwei-Faktor-Authentifizierung Details. Zur Terminbuchung beim Finanzamt nutzen Sie den folgenden Link: Terminbuchung beim Finanzamt.




