Wichtige Steuertermine im 1. Quartal 2025 im Überblick

Mit Beginn des neuen Jahres sind Unternehmen gefordert, sich auf wichtige steuerliche Fristen im ersten Quartal 2025 vorzubereiten. Im Folgenden werden die entscheidenden Termine im Januar, Februar und März zusammengefasst, um sicherzustellen, dass sämtliche steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht erfüllt werden.

Januar 2025

Bereits zu Jahresbeginn stehen mehrere bedeutende Fristen an. Am Donnerstag, den 2. Januar, müssen die zusammenfassende Meldung für November sowie die Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (IOSS) aus dem November erfolgen. Weiter geht es am Mittwoch, den 15. Januar, mit der Umsatzsteuer für November, der Werbeabgabe für November, der Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 4. Quartal sowie den Lohnabgaben für Dezember. Die Intrastatmeldung für Dezember muss bis spätestens Donnerstag, den 16. Januar, erfolgen. Schließlich sind am Freitag, den 31. Januar, mehrere Meldungen fällig, darunter die Umsatzsteuer für EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 4. Quartal. Auch Kleinunternehmer sollten beachten, dass sie den Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung nach Ablauf der 5-Jahres-Bindung ab 2025 zurücknehmen können. Des Weiteren sind die Meldung der Honorarzahlungen ins Ausland gemäß § 109b EStG und für freie Dienstnehmer oder Vortragende gemäß § 109a EStG für 2024 sowie relevante Tätigkeiten gemäß dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz 2024 erforderlich.

Februar 2025

Im Februar gibt es ebenfalls einige wichtige Termine. Die Intrastatmeldung für Januar muss am Freitag, den 14. Februar, erfolgen. Am Montag, den 17. Februar, stehen eine Vielzahl weiterer Verpflichtungen an, darunter die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 1. Quartal, die Umsatzsteuer für Dezember bzw. das 4. Quartal, die Werbeabgabe für Dezember, die Jahresmeldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für 2023, die Kammerumlage für das 4. Quartal sowie die Lohnabgaben für Januar. Am Freitag, den 28. Februar, sind die Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 1. Quartal fällig, ebenfalls müssen die elektronischen Übermittlungen der Jahreslohnzettel (L16) und Schwerarbeitermonate für 2024 sowie die Meldung pauschaler Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) für gemeinnützige Sportvereine 2024 erfolgen.

März 2025

Der März beginnt mit der fristgerechten Intrastatmeldung für Februar bis Freitag, den 14. März. Am Montag, den 17. März, müssen die Umsatzsteuer und Werbeabgabe für Januar sowie die Lohnabgaben für Februar gezahlt werden. Der Monat schließt ab mit der Abgabe der Erklärung über die Werbeabgabe für 2024, der Kommunalsteuererklärung und Dienstgeberabgabenerklärung für 2024 sowie der Bewertung und Zusammenfassenden Meldung für Februar am Montag, den 31. März.

Fazit

Die Einhaltung dieser Fristen ist für die Sicherstellung eines reibungslosen Geschäftsablaufs und die Vermeidung von Sanktionen von entscheidender Bedeutung. Unternehmen sollten frühzeitig sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen gesammelt und bereit sind, um diese wichtige Fristen einzuhalten. Es empfiehlt sich, gegebenenfalls Unterstützung durch Fachleute in Anspruch zu nehmen, um den Überblick über die komplexen steuerlichen Verpflichtungen zu behalten.

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