Wer gilt als Kleinunternehmer:in in der Sozialversicherung?

Einführung

Die Sozialversicherung für Kleinunternehmer:innen in Österreich bietet gewerblichen Einzelunternehmer:innen, Ärzten und Ärztinnen sowie anderen selbständigen Berufsgruppen die Möglichkeit, sich von der Pensions- und Krankenversicherung nach dem GSVG oder FSVG befreien zu lassen. In diesem Artikel werden wir die Definition von Kleinunternehmer:innen in der Sozialversicherung genauer betrachten und die damit verbundenen Möglichkeiten und Bedingungen erläutern. Erfahren Sie, ob Sie als Kleinunternehmer:in in der Sozialversicherung gelten und wie sich dies auf Ihre Versicherungspflicht und Sozialleistungen auswirkt.

Kleinunternehmer (2)

Wer gilt als Kleinunternehmer:in in der Sozialversicherung?

Wenn Sie als gewerbliche:r Einzelunternehmer:in oder Arzt bzw. Ärztin tätig sind und Ihre selbständige Tätigkeit nur im geringen Ausmaß ausüben, haben Sie die Möglichkeit, sich von der Pensions- und Krankenversicherung nach GSVG oder der Pensionsversicherung nach dem FSVG befreien zu lassen.

Inhaber:innen von Gewerbeberechtigungen sind nach dem GSVG pflichtversichert, Ärzte und Ärztinnen nach dem FSVG (Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen), Bauern und Bäuerinnen nach dem BSVG (Bauern-Sozialversicherungsgesetz). Weil für Land- und Forstwirt:innen sehr viele Sonderbestimmungen gelten, wird diese Gruppe in diesem Beitrag nicht weiter behandelt.

Kleinunternehmer:in Sozialversicherung – das Grundprinzip

Eines vorweg: Wer sich von der Versicherungspflicht herausnimmt, der kann auch (aktuell oder später) keine Leistungen von der gesetzlichen Sozialversicherung erwarten. Schließlich werden ja auch keine Beiträge zur KV (Krankenversicherung) und PV (Pensionsversicherung) bezahlt.

In der Sparte „Unfallversicherung“ (kurz: UV) ist man hingegen immer verpflichtend mit dabei. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz (zB bei Arbeitsunfällen) bleibt daher stets aufrecht! Die monatlichen Fixbeträge (derzeit EUR 10,97 pm) schreibt die SV euch quartalsweise vor.

Fallgruppen & Voraussetzungen

Um überhaupt einen solchen Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung stellen zu können, muss man zu einer der folgenden Personengruppen gehören. Zum Zeitpunkt, an dem die Ausnahme beginnen soll, wurde:

a) 57. Lebensjahr noch nicht vollendet

Für diese Personengruppe müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorversicherungszeit: In den letzten 60 Kalendermonaten vor Beginn der beantragten Ausnahme liegen nicht mehr als zwölf pflichtversicherte Monate nach dem GSVG oder dem FSVG.
  • Gewinn- und Umsatzgrenze: Der jährliche Gewinn aus der betrieblichen Tätigkeit darf die Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2023 somit EUR 6.010,92) nicht übersteigen. Außerdem dürfen die Umsätze aus sämtlichen(!) unternehmerischen Tätigkeiten nicht über EUR 35.000,- liegen.

b) 57. Lebensjahr vollendet, nicht aber das 60.

  • Gewinn- und Umsatzgrenze: Eure jährlichen Einkünfte und Umsätze haben innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre vor der Antragstellung die oben genannten Einkunfts- und Umsatzkriterien erfüllt und liegen auch jetzt unter dem jeweiligen Grenzwert.

c) 60. Lebensjahr vollendet

  • Gewinn- und Umsatzgrenze: Die jährlichen Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit werden EUR 6.010,92 (Wert im Jahr 2023) nicht übersteigen. Außerdem dürfen die Umsätze aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten nicht über EUR 35.000,- liegen.

Beginn der Ausnahme

Die Ausnahme beginnt frühestens mit dem 1. Jänner des Kalenderjahres, in dem der Antrag bei der SV einlangt. Außerdem ist entscheidend, ab wann die Ausnahme beantragt wurde und ob alle Voraussetzungen (zB das Erreichen der Altersgrenzen) erfüllt sind. Hat die versicherte Person bereits Leistungen aus der Pensions- oder Krankenversicherung bezogen (zB Arztbesuche), dann kann die Ausnahme erst ab dem kommenden Monatsbeginn nach Einlangen des Antrags wirken. Für Vorjahre ist die Ausnahme nicht möglich, daher gibt es keine solche Rückwirkung.

Nachträgliche Prüfung der Grenzwerte

Die SVS überprüft im Nachhinein anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides, ob ihr die Voraussetzungen für die Ausnahme erfüllt habt. Stellt sich dabei nachträglich heraus, dass das nicht der Fall war (zu hoher Gewinn bzw zu hohe Umsätze), dann fällt die Ausnahme rückwirkend wieder weg und die SV schreibt die entsprechenden Beiträge nachträglich vor.

Kleinunternehmer:in Sozialversicherung – Ausnahme bei Kinderbetreuung

Voraussetzung für die Ausnahme bei Kinderbetreuung ist, dass eure Einkünfte und Umsätze die Grenzbeträge nicht überschreiten. Die an sich jährlich geltenden Grenzbeträge werden auf die Monate der Ausnahme reduziert. Durchschnittlich sind daher im Jahr 2023 Gewinne von maximal EUR 500,91 und Umsätze von maximal EUR 2.916,67 im Monat möglich.

Für diese Fallgruppe gibt es noch etliche zusätzliche Besonderheiten zu beachten.

 

Fazit

Die Sozialversicherung für Kleinunternehmer:innen bietet die Möglichkeit, sich von der Pensions- und Krankenversicherung nach GSVG oder FSVG befreien zu lassen, unter bestimmten Voraussetzungen. Gewerbliche Einzelunternehmer:innen und Ärzte/Ärztinnen, die ihre Tätigkeit nur im geringen Ausmaß ausüben, können von dieser Regelung profitieren. 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht auch keine Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung beansprucht werden können. 

Die Ausnahme von der Pflichtversicherung ist an bestimmte Altersgrenzen sowie Gewinn- und Umsatzgrenzen geknüpft. Zudem erfolgt eine nachträgliche Prüfung der Grenzwerte durch die Sozialversicherung, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen erfüllt wurden. Für Kinderbetreuung gibt es spezielle Regelungen, die beachtet werden müssen.

Weiterführende Links

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
BILLUP

Ähnliche Beiträge

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 100px

Rückrufservice

BILLUP Steuerberater Logo 300px

Rückrufservice