Der Deutsche Bundestag hat ein neues Gesetz zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Steuerreform verabschiedet, das tiefgreifende Veränderungen im Immobiliensektor mit sich bringt. Die wichtigsten Punkte sind:
Angepasste AfA-Regelungen: Für neue Wohngebäude gibt es jetzt einen erhöhten linearen AfA-Satz von drei Prozent, gültig ab 2023. Zusätzlich ermöglicht das Gesetz eine individuelle AfA-Berechnung basierend auf der tatsächlichen Nutzungsdauer.
Degressive AfA für neue Gebäude: Zur Förderung des Wohnungsbaus erlaubt das Gesetz nun eine degressive Abschreibung für Wohngebäude, die seit 2006 errichtet oder erworben wurden.
Steuerfreigrenze für Mieteinnahmen: Ab 2024 sind Mieteinnahmen bis zu 1.000,- € steuerfrei.
Erhöhte Freigrenze für Grundstücksveräußerungen: Die Freigrenze für private Grundstücksverkäufe steigt 2024 von 600,- € auf 1.000,- €.
Erweiterte DAC 6 Meldepflicht: Das Gesetz führt eine Meldepflicht für Steuerkonstruktionen ein, die bestimmte Immobilientransaktionen betreffen.
Steuererleichterungen für Wohnungsgenossenschaften: Wohnungsgenossenschaften profitieren ab 2023 von einer erweiterten Körperschaftsteuerbefreiung, die nun auch Einnahmen aus Solarstromerzeugung einschließt.
Besteuerung von Immobilienkapitalgesellschaften in Investmentfonds: Neue Regelungen zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilienkapitalgesellschaften treten in Kraft.
Grunderwerbsteuerbefreiung ab 2024: Personengesellschaften erhalten eine Steuerbefreiung bei Grundstücksübertragungen, wirksam ab 2024.