Die Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer bietet Unternehmen die Möglichkeit, Vorsteuerbeträge, die in Drittländern entrichtet wurden, rückerstattet zu bekommen. Dabei gelten spezifische Fristen und Voraussetzungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Frist für Rückvergütung
Die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern entrichteten Vorsteuerbeträgen endet am 30. Juni 2024. Zu den betroffenen Ländern gehören unter anderem die Schweiz, die Türkei und Großbritannien. Es ist unerlässlich, diesen Stichtag zu beachten, da die Frist definitiv und nicht verlängerbar ist.
Antragstellung und Voraussetzungen
Österreichische Unternehmen
Österreichische Unternehmen sollten rechtzeitig einen Antrag stellen, um die in Drittländern entrichteten Vorsteuerbeträge rückerstattet zu bekommen.
Ausländische Unternehmer
Auch Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU haben die Möglichkeit, bis zum 30. Juni 2024 einen Antrag auf Rückerstattung der österreichischen Vorsteuern für das Jahr 2023 zu stellen.
Wichtige Dokumente
Für die Antragsstellung ist das Finanzamt Graz-Stadt zuständig. Es sind folgende Formulare notwendig:
- Formular U5: Für die Antragstellung.
- Fragebogen Verf 18: Bei erstmaliger Antragstellung auszufüllen.
Zusätzlich sind alle Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen im Original dem Antrag beizufügen.
Unterschied zur EU-Frist
Die Frist für die Vorsteuervergütung innerhalb der EU endet erst am 30. September 2024. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Anträge innerhalb der EU elektronisch via FinanzOnline eingereicht werden müssen.
Ergänzende Informationen
Für weiterführende Details und Anleitungen zur Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer empfiehlt sich ein Blick auf die offiziellen Seiten des Finanzministeriums. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen korrekt und rechtzeitig einzureichen, um die Rückerstattung erfolgreich abzuschließen.
Die Beachtung der genannten Fristen und die korrekte Einreichung der erforderlichen Dokumente und Formulare sind entscheidend, um von der Vorsteuervergütung profitieren zu können. Bei Unsicherheiten kann es hilfreich sein, fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
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