Corona-Zuschüsse 2024: Strengere Prüfungen und Rückzahlungen

Die verstärkten Prüfungen von Corona-Zuschüssen durch den Bund haben seit dem 1. August 2024 an Bedeutung gewonnen. Durch die Übernahme der Aufgaben der COFAG durch den Bund steht eine umfassende Überprüfung sowohl offener Auszahlungsfälle als auch potenzieller Rückforderungsfälle auf der Agenda. Diese Überprüfungen sind besonders während Betriebsprüfungen relevant.

Hintergrund der Prüfung

Der Fokus der Prüfungen liegt auf der Überprüfung der korrekten Inanspruchnahme der Corona-Zuschüsse. Dies betrifft sowohl noch offene als auch bereits bearbeitete Auszahlungsfälle, bei denen mögliche Unregelmäßigkeiten festgestellt werden könnten. Insbesondere die prüfungsrelevanten Bereiche wie die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel stehen im Zentrum der verstärkten Kontrollen.

Behandlung von Rückzahlungen

Ausfallsbonus und Umsatzersatz

Für den Einnahmen-Ausgaben-Rechner wird eine Rückzahlung in dem Jahr als Betriebsausgabe verbucht, in dem sie tatsächlich erfolgt. Hingegen muss beim Bilanzierer eine Rückzahlung als Verbindlichkeit ausgewiesen werden, sobald der Rückforderungsbescheid ausgestellt worden ist.

Fixkostenzuschuss und Verlustersatz

Im Falle der Rückforderung von Fixkostenzuschüssen und Verlustersätzen führt dies zu einer rückwirkenden Änderung des Bescheids für das betroffene Jahr. Sobald der Nachforderungsbescheid rechtskräftig wird – ein Monat nach dessen Ausstellung – erstellt die Finanzverwaltung von Amts wegen den abgeänderten Bescheid. Dies ist wesentlich, um den rechtlichen und buchhalterischen Anforderungen gerecht zu werden.

Frist und Verjährung

Die Bearbeitung von Rückforderungsfällen unterliegt einer 10-jährigen Verjährungsfrist, die im Jahr 2034 endet. Diese Frist bestimmt, dass innerhalb dieses Zeitraums alle relevanten Rückforderungsfälle geprüft und bearbeitet werden können. Daher ist es für die betroffenen Unternehmen von Bedeutung, darauf zu achten, dass alle Unterlagen und Nachweise über die in Anspruch genommenen Corona-Zuschüsse ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

Insgesamt erfordert die Situation eine umsichtige Planung und Dokumentation hinsichtlich der möglichen Rückforderungen von Corona-Zuschüssen, um gegebenenfalls rechtzeitig auf Prüfungen und Bescheidänderungen reagieren zu können.

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