Korridorpension 2026: Strengere Bedingungen im Überblick

Die bevorstehende Verschärfung der Korridorpension ab 2026 bringt wesentliche Änderungen mit sich, die sowohl die Anforderungen an das Antrittsalter als auch die Versicherungsdauer betreffen. Diese Neuerungen werden zwangsläufig Auswirkungen auf jene haben, die den flexiblen Einstieg in die vorzeitige Alterspension planen.

Aktuelle Regelung der Korridorpension

Derzeit bietet die Korridorpension eine Möglichkeit zum flexiblen Einstieg in die vorzeitige Alterspension. Um Anspruch darauf zu haben, müssen Versicherte 40 Versicherungsjahre (das entspricht 480 Monaten) und das Mindestalter von 62 Jahren vorweisen. Dabei erfolgt eine Kürzung der Pensionierung von 5,1 % pro Jahr der vorzeitigen Inanspruchnahme. Zudem gibt es eine maximale Hinzuverdienstgrenze, die sich nach der Geringfügigkeitsgrenze richtet und im Jahr 2025 bei 551,10 Euro liegt.

Neuerungen ab 2026

Laut dem Budgetbegleitgesetz 2025 werden strengere Bedingungen für die Korridorpension eingeführt:

  1. Anhebung des Antrittsalters: Das Eintrittsalter wird schrittweise von 62 auf 63 Jahre erhöht, und zwar im Zeitraum zwischen Januar 2026 und April 2027.

  2. Erhöhung der Versicherungsdauer: Die erforderliche Versicherungsdauer wird von 480 auf 504 Monate erhöht, entsprechend 42 Jahre, mit einer stufenweisen Umsetzung zwischen Januar 2026 und Oktober 2028.

Besondere Bestimmungen

Für Frauen ist die Korridorpension erst ab 2030 zugänglich, da das Mindestalter für die reguläre Alterspension bis zu diesem Jahr niedriger angesetzt ist. Versicherte, die bis Ende 2025 bereits 62 Jahre alt sind, sind von den geplanten Änderungen nicht betroffen. Darüber hinaus gelten Ausnahmen für Versicherte, die sich im Altersteilzeitmodell befinden oder bereits bestehende Überbrückungsregelungen bis zum 16. Juni 2025 vereinbart haben, unabhängig von ihrem Geburtsjahr.

Diese Änderungen erfordern eine frühzeitige Planung und Anpassungsstrategien für jene, die in naher Zukunft die Korridorpension in Anspruch nehmen möchten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich umfassend informieren und beraten lassen, um die beste individuelle Lösung zu finden.

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