Die Einführung der Teilpension ab 2026 markiert eine bedeutende Änderung im österreichischen Pensionssystem, die am 10. Juli 2025 durch den Beschluss des Nationalrats beschlossen wurde. Dieses neue System soll es ermöglichen, dass Personen mit Pensionsanspruch ihre Arbeitszeit reduzieren können, und ersetzt teilweise die bestehende Regelung der Altersteilzeit.
Überblick zur Teilpension
Mit dem neuen Teilpensionsgesetz, das 2026 in Kraft tritt, erhalten berechtigte Personen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wenn sie die Voraussetzungen für eine vorzeitige oder reguläre Alterspension erfüllen. Dazu gehören etwa die Langzeitversichertenpension ab 62 Jahren oder die reguläre Alterspension, die für Männer ab 65 Jahren und für Frauen schrittweise bis 2033 ansteigt.
Voraussetzungen und Möglichkeiten
Die Arbeitszeitreduktion kann zwischen 25 % und 75 % vereinbart werden, wobei dies zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf freiwilliger Basis geschieht, da kein gesetzlicher Anspruch besteht.
Berechnung der Teilpension
Die Höhe der Teilpension richtet sich nach dem Prozentsatz des aktuellen Pensionsanspruchs und hängt ab von der Höhe der reduzierten Arbeitszeit:
- 25-40 % Arbeitszeitreduktion entsprechen 25 % des Pensionsanspruchs.
- 41-60 % Arbeitszeitreduktion entsprechen 50 % des Pensionsanspruchs.
- 61-75 % Arbeitszeitreduktion entsprechen 75 % des Pensionsanspruchs.
Zusätzliche Regelungen
Bei Inanspruchnahme der Teilpension darf eine selbständige Tätigkeit nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro im Jahr 2025 ausgeübt werden. Zudem gelten vor Erreichen des Regelpensionsalters Abschläge, und der Pensionsanspruch, der sich aus der reduzierten Arbeitszeit ergibt, wird eingefroren.
Änderungen bei der Altersteilzeit
Die Dauer der Bezugszeiträume für die Altersteilzeit wurde von fünf auf drei Jahre verkürzt, wobei diese Änderungen stufenweise bis 2029 umgesetzt werden. Das Altersteilzeitgeld, das bei einer Arbeitszeitreduzierung um 40 bis 60 % gezahlt wird, tritt drei Jahre vor dem Pensionsanspruch in Kraft.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen und weitere Aktualisierungen zur Teilpension stehen über das Bundesministerium zur Verfügung und werden laufend auf der Webpräsenz ergänzt.