Neue Steuerreporting-Verordnung für Kapitalvermögen in Österreich ab 2025
Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 tritt in Österreich die neue Steuerreporting-Verordnung (SteuerreportingVO) in Kraft. Diese Verordnung hat das Ziel, die Transparenz und die steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen zu verbessern, indem sie unter anderem auch Erträge aus Kryptowährungen umfasst.
Verpflichtungen für Finanzinstitutionen
Gemäß der neuen Verordnung sind Banken, Broker und Kryptodienstleister verpflichtet, einheitliche und detaillierte Steuerreportings über die Kapitalerträge ihrer Kund:innen zu erstellen. Diese Reportings beinhalten Erträge aus Dividenden, Zinsen, Kursgewinnen sowie Kryptowährungen und decken auch Verluste aus Wertpapier- oder Kryptotransaktionen ab.
Vorteile der Verordnung
Die SteuerreportingVO bringt mehrere Vorteile mit sich:
- Transparenz: Die einheitliche Dokumentation sämtlicher Kapitalerträge und -verluste sorgt für mehr Klarheit.
- Verlustausgleich: Die Möglichkeit eines depotübergreifenden Verlustausgleichs wird erleichtert.
- Fehlervermeidung: Durch die strukturierte Datenerfassung wird die Wahrscheinlichkeit von Fehlern in der Steuererklärung, insbesondere bei komplexen Portfolios, verringert.
Praktische Umsetzung
Inländische Finanzinstitute sind angehalten, die relevanten Daten automatisch zu erfassen und bei Bedarf bereitzustellen. Für Kapitalerträge, die durch die Kapitalertragsteuer (KESt) endbesteuert sind, entfällt normalerweise die Notwendigkeit einer Steuererklärung, es sei denn, ein Verlustausgleich wird in Betracht gezogen. Bei Erträgen aus dem Ausland, auf die kein KESt-Abzug erfolgt ist, bleibt eine manuelle Erklärung erforderlich, wobei die neuen Reportings als Nachweis dienen.
Empfehlungen
Auch wenn kein Verlustausgleich angestrebt wird, sind die neuen Reports wertvoll für Dokumentationszwecke. Anleger:innen mit komplexen Anlageportfolios sollten in Erwägung ziehen, einen Steuerberater zu konsultieren. Insbesondere Kryptowährungs-Investor:innen sollten sicherstellen, dass ihre Plattformen die Anforderungen der neuen KESt-Vorgaben erfüllen.
Fazit
Die Einführung der Steuerreporting-Verordnung wird das Steuerreporting erheblich erleichtern und unterstützt insbesondere die Gleichstellung von Einkünften aus Kryptowährungen mit klassischen Kapitalvermögen. Anleger:innen sollten die Gelegenheit des Verlustausgleichs nutzen, wo sinnvoll, und sich gegebenenfalls fachkundig beraten lassen, um sämtliche Vorteile der neuen Regelungen auszuschöpfen.