Steuern sparen 2025: Investitionsstrategien nutzen

Um die steuerliche Belastung von Unternehmen zu reduzieren, bieten sich im Jahr 2025 gezielte Investitionen in förderfähige Wirtschaftsgüter an. Die dabei maßgeblichen Instrumente, der Investitionsfreibetrag (IFB) und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (inv. GFB), bieten unterschiedliche Ansätze zur Steueroptimierung.

Investitionsfreibetrag (IFB) und Gewinnfreibetrag (inv. GFB)

Diese beiden Instrumente unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten:

  • Nutzen: Der IFB steht sowohl Einzelunternehmen, Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften zur Verfügung. Der inv. GFB hingegen gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften und ist für GmbHs nicht nutzbar.

  • Prozentsätze: Die Höhe der Vergünstigungen variiert. Der IFB wird mit 10 % als Standard und 15 % für ökologische Investitionen gewährt. Der inv. GFB bietet Prozentsätze zwischen 13 % und 4,5 %.

  • Gewinn- und Investitionsbasis: Der IFB orientiert sich an den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Investitionen und gilt für abnutzbares Anlagevermögen, das über mindestens vier Jahre im Inland genutzt wird. Dagegen bemisst sich der inv. GFB am Gewinn und fördert spezifisch Gebäudeinvestitionen und Wertpapieranlagen nach §14.

Strategien zur Steueroptimierung

Unternehmen haben die Wahl zwischen IFB und inv. GFB, die je nach Investitionsziel strategisch optimal genutzt werden können:

  • Der IFB sollte vorrangig für ökologische Sachgüter angewendet werden, um höhere Fördersätze zu nutzen.

  • Der inv. GFB bietet sich an für Investitionen in förderbare Wertpapiere. Zusätzlich kann der Grundfreibetrag des GFB bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro auch ohne spezielle Investitionen in Anspruch genommen werden, was einen Steuerfreibetrag von maximal 4.950 Euro ermöglicht.

Investitionen in Ökologie

Der Öko-IFB fördert umweltfreundliche Investitionen, darunter E-Autos, Fahrräder und Photovoltaik-Anlagen. Für Investitionssummen bis zu 50.000 Euro ist bereits eine plausible Erklärung zur Erfüllung der Förderbedingungen ausreichend.

Fristen und Anforderungen

Entscheidende zeitliche Vorgaben sind bei der Nutzung der Freibeträge zu beachten:

  • Investitionsgüter müssen bis spätestens 31. Dezember im Unternehmen verfügbar sein, sprich, die Verfügungsmacht muss zu diesem Zeitpunkt liegen. Analog müssen Wertpapiere bis Jahresende im Depot eingebucht sein.

Weitere Informationen

Für ausführlichere Informationen zu den Themen Investitionsfreibetrag und Gewinnfreibetrag können Unternehmen die Ressourcen des Unternehmensserviceportals nutzen. Dies bietet eine solide Ausgangsbasis für die strategische Steuerplanung im Rahmen von Investitionen im Jahr 2025.

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