Neue steuerliche Regelungen für Betriebsaufgaben 2023

2023 markiert ein entscheidendes Jahr für Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit aufgeben möchten. Das Abgabenänderungsgesetz, das in diesem Jahr in Kraft getreten ist, hat die Landschaft der steuerlichen Regelungen für solche Betriebsaufgaben erheblich verändert.

steuerliche Regelung für Betriebsausgaben

Hauptpunkte des Abgabenänderungsgesetzes 2023:

  • Betriebsvermögen: Bei der Beendigung einer Geschäftstätigkeit muss das bisherige Betriebsvermögen entweder verkauft oder in das Privatvermögen des Inhabers überführt werden.
  • Steuerliche Auswirkungen: Die Überführung des Betriebsvermögens hat steuerliche Konsequenzen, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen.
  • Neuerungen für Gebäude: Für Gebäude gab es bis zum 30. Juni 2023 eine besondere Steuerbefreiung. Ab dem 1. Juli 2023 wurde diese Befreiung aufgehoben. Stattdessen werden Gebäude jetzt auch steuerneutral zum Buchwert übertragen.
  • Verkauf von Gebäuden: Ein späterer Verkauf des Gebäudes wird der Immobilienertragsteuer unterliegen.

Tieferer Einblick in die Neuerungen: Das Abgabenänderungsgesetz 2023 hat spezifische Regelungen für die Fälle eingeführt, in denen die Hauptbestandteile des Betriebs in das Privatvermögen übergehen. Ein klassisches Szenario hierfür ist die Pensionierung des Betriebsinhabers, wenn kein Nachfolger vorhanden ist.

In solchen Fällen werden oft bestimmte Vermögenswerte des Unternehmens verkauft. Der Erlös aus diesen Verkäufen muss korrekt in der Buchhaltung erfasst werden. Wenn diese Vermögenswerte jedoch nicht verkauft werden, wird ihr Marktwert zum Zeitpunkt ihrer Übertragung ins Privatvermögen als Grundlage für steuerliche Zwecke herangezogen.

Ein besonderer Fokus liegt auf Betriebsgrundstücken und Gebäuden. In den letzten Jahren wurden Grundstücke steuerneutral übertragen, basierend auf ihrem Buchwert. Dies bedeutet, dass es zu diesem Zeitpunkt keinen steuerlichen Gewinn gab. Diese Regelung galt jedoch nur für Grundstücke und nicht für Gebäude.

Weiterführende Links

    • Finanzamt Österreich: Für offizielle Informationen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Steuern und Finanzen in Österreich. Finanzamt Österreich

    • Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Für Informationen, Beratung und Unterstützung für Unternehmen in Österreich. WKO

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