Kinderbetreuung: Steuerfreie 2.000€ pro Kind sichern

Die steuerliche Förderung der Kinderbetreuung bietet Unternehmen entscheidende Möglichkeiten, um ihren Mitarbeitern finanzielle Unterstützung in der Familienbetreuung bereitzustellen. Bis zu 2.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr können steuerfrei gewährt werden, doch sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten.

Steuerliche Regelungen

Um von dieser steuerfreien Zuwendung profitieren zu können, muss der Arbeitnehmer den Kinderabsetzbetrag für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Zudem darf das Kind zu Beginn des Kalenderjahres das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Zuschuss kann direkt an die Betreuungsperson oder -einrichtung gezahlt, in Form eines Gutscheins für institutionelle Einrichtungen bereitgestellt oder als Kostenerstattung gewährt werden.

Anforderungen an Nachweise

Für die Geltendmachung dieser Steuerbefreiuung muss das Formular L35 vom Mitarbeiter vorgelegt werden. Weiterhin ist eine Bewilligung zur Führung der Einrichtung oder ein Nachweis der Qualifikation der betreuenden Person erforderlich. Rechnungen und Zahlungsbestätigungen müssen spezifische Angaben, darunter den Namen des Kindes, die Sozialversicherungsnummer und Details zur Rechnung, enthalten. Wichtig ist auch, dass Zuschüsse von den ausgewiesenen Kinderbetreuungskosten abgezogen werden.

Steuerfreie Kinderbetreuungskosten

Zu den steuerfreien Ausgaben zählen die unmittelbaren Betreuungskosten, Kosten für die Verpflegung sowie Beiträge für Materialien wie Bastelgeld. Ebenso gedeckt ist die Ferienbetreuung durch qualifizierte Personen, vorausgesetzt, es liegen detaillierte Abrechnungen vor.

Änderungen ab 2025

Ab dem Jahr 2025 wird ein neuer Ausweis auf dem Jahreslohnzettel eingeführt: der „Zuschuss zur Kinderbetreuung“. Vor dieser Umstellung war der Zuschuss unter „Sonstige steuerfreie Bezüge“ aufgeführt.

Diese steuerlichen Maßnahmen bieten Arbeitgebern die Chance, einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung ihrer Mitarbeiter in der Kinderbetreuung zu leisten, indem sie auf steuerliche Entlastungen und administrative Anforderungen achten.

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