Verschärfte Regelungen gegen Steuer- und Sozialbetrug 2024

Steuerbetrug und Sozialbetrug: Verschärfung der gesetzlichen Regelungen

Die jüngsten Gesetzesverschärfungen zielen darauf ab, Steuer- und Sozialbetrug wirksamer zu bekämpfen und Scheinunternehmen rigoros entgegenzutreten. Diese Maßnahmen betreffen vor allem die Einführung eines neuen Tatbestands im Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I, die Verstärkung der Regelungen zur Sozialbetrugsdatenbank sowie die Sicherung von Geldtransaktionen.

Neuer Tatbestand im Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I

Eine bedeutende Neuerung stellt die Einführung einer Finanzordnungswidrigkeit dar. Es ist strafbar, Belege für abgabenrechtlich zu führende Bücher zu verfälschen oder falsche Belege herzustellen oder zu verwenden, um Geschäftsvorgänge vorzutäuschen. Der Strafrahmen für diese Delikte umfasst Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Bereits die unrichtige Belegausstellung für Steuererhebungszwecke ist strafbar, was eine Vorverlagerung der Strafbarkeit bedeutet.

Verkürzungszuschlag

Zur Erreichung der Straffreiheit bei geringfügigen Verstößen wurde der Verkürzungszuschlag eingeführt. Ein Zuschlag von 10 % der Steuernachforderung kann zur Straffreiheit führen, sofern die strafrechtlich relevante Nachforderung insgesamt 33.000 Euro nicht übersteigt. Die bisherige jährliche Grenze von 10.000 Euro entfällt dadurch.

Sozialbetrugsdatenbank

Ab dem 1. September 2024 wird die Sozialbetrugsdatenbank erweitert, um gerichtlich strafbaren Sozialbetrug besser erfassen zu können. Eintragungskriterien sehen vor, dass Sozialbetrug in die Datenbank eingetragen wird, selbst wenn im Strafverfahren wegen anderer Betrugsarten ermittelt wird oder ein Unternehmen unter dem Verdacht eines Scheinunternehmens steht.

Definition von Scheinunternehmen

Die Definition von Scheinunternehmen wurde erweitert. Unternehmen, die Belege fälschen oder zur Verfügung stellen, um Geschäftsvorgänge vorzutäuschen, gelten nun als Scheinunternehmen. Anhaltspunkte für einen Verdacht bestehen, wenn Geschäftsbeziehungen primär darauf abzielen, Sozialabgaben zu vermeiden oder Transferleistungen unberechtigt zu beziehen.

Sicherung von Geldtransaktionen

Um verdächtige Geldtransaktionen besser kontrollieren zu können, können Banken per Bescheid verpflichtet werden, solche Transaktionen kurzfristig, für bis zu 30 Tagen und verlängerbar auf 90 Tage, nicht durchzuführen. Bescheide unterliegen den Vorschriften der BAO und können beim Bundesfinanzgericht angefochten werden.

Fazit

Unternehmen sind gut beraten, Vorsichtsmaßnahmen gegenüber unseriösen Geschäftspartnern zu ergreifen und sicherzustellen, dass alle Geschäftsvorgänge ordnungsgemäß und rechtmäßig abgewickelt werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen betonen die Bedeutung von Transparenz und Integrität in der Geschäftspraxis und stellen sicher, dass Steuer- und Sozialbetrug effektiver bekämpft werden können.

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