Regelbedarfsätze 2025: Neue Unterhaltsregelungen im Überblick

Die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2025 wurden kürzlich veröffentlicht, und sie spielen eine entscheidende Rolle in Steuerangelegenheiten und für den Unterhaltsabsetzbetrag, insbesondere wenn keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen vorliegt.

Anpassung der Regelbedarfsätze

Für das Jahr 2025 wurden die Regelbedarfsätze wie folgt angepasst:

  • Für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren beträgt der Regelbedarf 350 Euro (Vorjahr: 340 Euro).
  • Für Kinder im Alter von 6 bis 9 Jahren wurde der Satz auf 440 Euro erhöht (Vorjahr: 430 Euro).
  • Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren erhalten nun 540 Euro (Vorjahr: 530 Euro).
  • Der Betrag für 15 bis 19-Jährige beträgt 670 Euro (Vorjahr: 660 Euro).
  • Für Personen 20 Jahre oder älter wurde der Regelbedarf auf 770 Euro angepasst (Vorjahr: 760 Euro).

Unterhaltsabsetzbetrag

Die Sätze für den Unterhaltsabsetzbetrag wurden inflationsangepasst und betragen für 2025:

  • 37 Euro für das erste Kind,
  • 55 Euro für das zweite Kind,
  • 73 Euro für das dritte und jedes weitere Kind.

Um den Unterhaltsabsetzbetrag zu beanspruchen, muss eine Bestätigung der empfangsberechtigten Person vorliegen, die vollständige Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung sichergestellt sein und die Regelbedarfsätze müssen eingehalten werden.

Steuerliche Geltendmachung

Die steuerliche Anwendbarkeit des Unterhaltsabsetzbetrags wurde durch Gerichtsentscheidungen präzisiert. Ein entscheidendes Urteil besagt, dass die Absetzbarkeit nicht vom Zahlungsjahr, sondern vom Veranlagungsjahr der Unterhaltsleistung abhängt.

Wichtiger Hinweis

Um steuerliche Vorteile zu sichern, ist es unerlässlich, dass alle erforderlichen Bestätigungen und Nachweise ordnungsgemäß erbracht werden. Bei rückwirkenden Änderungen oder Vorauszahlungen gelten besondere Regeln, die den ordnungsgemäßen Ausgleich der Zahlungen betreffen. Arbeitgeber und Steuerpflichtige sollten darauf achten, diese Regelungen streng zu befolgen, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden.

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