Reiseaufwandsentschädigung: Steuerfrei für Sportler 2024

Die steuerliche Behandlung von pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen an Sportler und Personen im Sportumfeld hat sich seit 2023 erheblich verändert. Diese Neuregelung bietet Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen steuerfreie Zahlungen an verschiedene im Sport tätige Personengruppen zu leisten.

Steuerfreie Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen

Seit 2023 können Sportvereine pauschale Reiseaufwandsentschädigungen an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer bis zu einem Betrag von 120 Euro pro Einsatztag und maximal 720 Euro pro Kalendermonat steuerfrei auszahlen. Diese Regelung gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen und für festgelegte Personengruppen.

Betroffene Personengruppen

Zu den begünstigten Gruppen gehören Mannschafts- und Einzelsportler sowie verschiedene Funktionsträger im Sport, wie Trainer, Lehrwarte, Übungsleiter, Masseure, Sportärzte und Zeugwarte. Auch Schiedsrichter, Kampfrichter, Zeitnehmer, Rennleiter und Punkterichter können von dieser Steuerfreiheit profitieren. Ausgenommen von der Steuerfreiheit sind hingegen Platzwarte, Streckenposten sowie Fahrten- und Hilfsdienste.

Mitteilungspflicht an das Finanzamt

Eine wichtige zu beachtende Regelung ist die Mitteilungspflicht dieser Entschädigungen an das Finanzamt. Alle Auszahlungen müssen bis Ende Februar 2025 für das Jahr 2024 gemeldet werden. Hierfür ist das Formular L 19 zu verwenden, wenn ausschließlich steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausgezahlt werden. Werden Entschädigungen zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt, müssen diese im Lohnzettel (L 16) aufgeführt werden. Keine Mitteilungspflicht besteht hingegen bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit, wie sie beispielsweise Schiedsrichter aus einem Gewerbebetrieb erzielen.

Hinweise zur Dokumentation

Eine ordnungsgemäße Dokumentation der ausbezahlten Entschädigungen ist entscheidend, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Bei nichtselbständiger Tätigkeit können lediglich pauschale Reiseaufwandsentschädigungen steuerfrei erfolgen; andere Einkünfte müssen entsprechend gemeldet werden.

Im Fazit ist es unerlässlich, die korrekten Meldeverfahren einzuhalten und die entsprechenden Formulare ordnungsgemäß auszufüllen, um die Steuerfreiheit dieser Reiseaufwandsentschädigungen voll ausschöpfen zu können. Sportvereine sollten sich mit diesen Regelungen vertraut machen, um finanzielle Vorteile zu sichern und trotz der Komplexität der steuerlichen Anforderungen keine Fehler zu begehen.

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