Nachweispflichten 2020: Steuerfreie EU-Lieferungen sichern

Innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der Europäischen Union werden häufig genutzt, um den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern. Diese Lieferungen sind unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit, was jedoch an verschärfte Nachweispflichten geknüpft ist. Die Anforderungen intensivieren sich seit dem 1. Januar 2020, weshalb Unternehmen besonders sorgfältig vorgehen müssen.

Grundlagen der Steuerbefreiung

Innergemeinschaftliche Lieferungen sind definiert als steuerfreie Lieferungen zwischen zwei Unternehmern innerhalb der EU, bei denen Waren von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen versandt werden. Um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen, muss der Empfänger ein steuerpflichtiger Unternehmer sein und die Waren müssen im Bestimmungsland der Erwerbssteuer unterliegen.

Erforderliche Nachweise

Um die Steuerbefreiung geltend zu machen, sind eindeutige Nachweise erforderlich. Der Versandnachweis ist entscheidend, denn der Lieferer muss nachweisen, dass die Waren tatsächlich in einen anderen Mitgliedstaat versandt wurden und diesen physisch verlassen haben. Ebenso ist ein vollständiger Buchnachweis nötig, der die Einhaltung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung dokumentiert.

Neue Anforderungen ab 1.1.2020

Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben, die seit 1. Januar 2020 gelten, wurde die Notwendigkeit eingeführt, die gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) des Abnehmers einzuholen und zu überprüfen. Zudem muss der Lieferer die zusammenfassende Meldung abgeben, um die Steuerfreiheit der Lieferung zu dokumentieren.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Werden die Anforderungen nicht erfüllt, droht die Versagung der Steuerbefreiung. Dies bedeutet, dass die österreichische Umsatzsteuer auf die Lieferung erhoben werden kann. Daher ist eine rechtzeitige und vollständige Dokumentation unerlässlich, um umsatzsteuerliche Nachversteuerungen zu vermeiden.

EuGH-Urteil und nationale Praxis

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat klargestellt, dass die Mitgliedstaaten keine zusätzlichen materiellen Voraussetzungen zur Steuerbefreiung einführen dürfen. Zudem sind die nationalen Behörden verpflichtet, alle verfügbaren Informationen zu prüfen, auch wenn nicht alle formellen Anforderungen vollständig erfüllt sind.

Insgesamt erfordert die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ein hohes Maß an Sorgfalt und Präzision in der Dokumentation. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die neuen Anforderungen kennen und umsetzen, um steuerliche Risiken zu minimieren.

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