Mitarbeiterprämie 2025: Steuerfrei bis 1.000 Euro, flexibel

Mit Blick auf das Jahr 2025 bleibt der steuerfreie Bonus durch die Mitarbeiterprämie weiterhin attraktiv, jedoch mit einigen Einschränkungen.

Änderungen bei der Mitarbeiterprämie

Der wichtigste Unterschied liegt im Höchstbetrag der steuerfreien Prämie, der auf bis zu 1.000 Euro pro Mitarbeiter gesenkt wurde, im Vergleich zu den zuvor möglichen 3.000 Euro. Diese Prämie muss zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden, wobei jegliche Form von Prämienumwandlungen nicht gestattet ist.

Vereinfachte Voraussetzungen

Im Gegensatz zu 2024 sind keine lohngestaltenden Vorschriften mehr erforderlich und auch eine einheitliche Auszahlung ist nicht vorgeschrieben. Dies ermöglicht es Unternehmen, unterschiedliche Prämienhöhen zwischen Mitarbeitenden zu vergeben, sofern hierfür sachliche betriebsbezogene Gründe vorliegen.

Sozialversicherungs- und Lohnnebenkosten

Obwohl die Prämie steuerfrei bleibt, ist sie nicht von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Monatliche Prämienauszahlungen gelten als laufende Bezüge und sind sozialversicherungspflichtig. Dagegen werden „einmalige“ oder quartalsweise Auszahlungen als Sonderzahlungen klassifiziert und unterliegen somit geringeren Sozialversicherungsbeiträgen.

Besonderheiten bei geringfügig Beschäftigten

Regelmäßige Prämienauszahlungen können die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten und somit zu einer Vollversicherungspflicht führen. Einmalige Zahlungen hingegen ermöglichen es, die Sozialversicherungsfreiheit von Grundlohn und Prämie beizubehalten.

Zusatzleistungen und Veranlagungspflicht

Die Gewinnbeteiligung zusammen mit der Prämie ist bis zu insgesamt 3.000 Euro steuerfrei. Überschreitungen dieser Grenzen würden eine Pflichtveranlagung nach sich ziehen.

Zusammenfassung

Die Mitarbeiterprämie 2025 bietet weiterhin einen attraktiven Anreiz zur Anerkennung besonderer Leistungen, verbunden mit einer höheren Flexibilität bei der Vergabe. Dennoch ist es entscheidend, die Sozialversicherungsaspekte zu beachten, insbesondere bei geringfügig Beschäftigten. Unternehmen sollten daher sorgfältig abwägen, wie sie die Regelungen optimal für ihre Belegschaft nutzen können.

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