Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfreie Auszahlung bis 3.000 Euro

Einführung der Mitarbeiterprämie 2024

Im Jahr 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Diese Regelung ist komplexer als die Teuerungsprämie der Vorjahre und gilt vorerst nur für 2024.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Damit die Auszahlung der Prämie erfolgen kann, muss sie auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren. Im Vergleich zur Teuerungsprämie der Vorjahre, bei der Arbeitgeber bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Voraussetzungen auszahlen konnten und nur für den dritten 1.000-Euro-Betrag eine lohngestaltende Vorschrift notwendig war, gelten nun strengere Anforderungen. Betriebe, die einem Kollektivvertrag unterliegen, müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiterprämie darin vorgesehen ist.

Regelungen in Kollektivverträgen

Ohne eine entsprechende Regelung im Kollektivvertrag kann die Prämie nicht abgabenfrei ausgezahlt werden. Einige Kollektivverträge, wie jener für Spedition und Logistik (bis zu 700 Euro) und für Telekom-Unternehmen (bis zu 1.500 Euro), haben bereits entsprechende Vorgaben enthalten. Andere Kollektivverträge ermöglichen die Prämienzahlung ebenfalls, wobei die Höhe variieren kann.

Auszahlung und Bedingungen

Alle Arbeitnehmer müssen gleichermaßen Anspruch auf die Prämie haben, wobei Differenzierungen nach Arbeitszeit (z.B. Vollzeit/Teilzeit) zulässig sind. Die kombinierte Summe aus Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung darf maximal 3.000 Euro betragen. Bei einer Überschreitung dieser Grenze fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschreitenden Betrag an. Die Prämie muss eine zusätzliche Zahlung sein und darf keine Gehalts- oder Prämienumwandlung darstellen. Die Auszahlung muss auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, weshalb die Lohnverrechnung informiert werden muss.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag sorgfältig prüfen, um zu klären, ob eine abgabenfreie Auszahlung der Prämie möglich ist. Eine sorgfältige Formulierung der Vereinbarung ist erforderlich, und bei Bedarf kann Unterstützung bei der Erstellung in Anspruch genommen werden.

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