Neue Regelungen zur Mitarbeiterprämie in Österreich für 2024
Die steuerbegünstigte Teuerungsprämie, bisher für 2022 und 2023 vorgesehen, wird für das Jahr 2024 durch eine neue Regelung ersetzt: die Mitarbeiterprämie. Diese ist spezifisch für 2024 gestaltet und unterscheidet sich in mehreren Punkten von der vorherigen Regelung.
Steuerberater BILLUP gibt einen Überblick über die wesentlichen Aspekte und häufig gestellten Fragen zur Mitarbeiterprämie.
Steuerbegünstigung bis 3.000 Euro pro Mitarbeiter:in
Die Mitarbeiterprämie ist im Jahr 2024 bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pro Mitarbeiter:in steuerlich begünstigt. Ein wesentlicher Unterschied zu vorangegangenen Jahren besteht darin, dass die Prämie vollständig an lohngestaltende Maßnahmen gekoppelt sein muss. Diese Kopplung erfordert die Integration in bestehende kollektivvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen.
Die Höhe der Prämie kann je nach Mitarbeiter:in variieren, basierend auf sachlichen Kriterien wie Arbeitsumfang oder Beschäftigungsdauer innerhalb des Jahres 2024.
Erfordernisse für die Steuerbefreiung
Für die Steuerbefreiung der Mitarbeiterprämie ist es notwendig, dass die Auszahlung im Rahmen einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung erfolgt. Dies stellt eine Änderung gegenüber der Teuerungsprämie dar, bei der diese Voraussetzung nicht in jedem Fall erforderlich war.
Zusätzliche Zahlung
Die Mitarbeiterprämie muss eine zusätzliche Leistung darstellen, die in den Vorjahren nicht standardmäßig gewährt wurde. Dies bedeutet, dass frühere Teuerungsprämien oder steuerfreie Corona-Prämien die Gewährung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie nicht ausschließen.
Auszahlungsmodalitäten
Die Auszahlung der Mitarbeiterprämie kann flexibel gehandhabt werden – als Einmalzahlung, in mehreren Teilbeträgen oder auch monatlich. Auch die Auszahlung in Form von Gutscheinen oder anderen geldwerten Vorteilen ist möglich. Eine steuerliche Anpassung (Aufrollung) ist unter bestimmten Voraussetzungen für bereits ausgezahlte Prämien möglich.
Hier ist eine Tabelle, die die Schlüsselaspekte der Mitarbeiterprämienregelung für das Jahr 2024 in Österreich zusammenfasst:
Aspekt | Beschreibung |
---|---|
Gültigkeitsjahr | 2024 |
Maximalbetrag pro Mitarbeiter:in | Bis zu 3.000 Euro |
Bindung an lohngestaltende Maßnahmen | Prämienzahlung muss an lohngestaltende Maßnahmen gebunden und in kollektivvertraglichen Regelungen oder Betriebsvereinbarungen integriert sein |
Sachliche Differenzierung | Differenzierung nach Arbeitszeit, Beschäftigungsdauer etc. zulässig, alle Mitarbeiter:innen müssen grundsätzlich anspruchsberechtigt sein |
Kollektivvertragliche oder betriebliche Vereinbarung | Steuerbefreiung nur bei Auszahlung im Rahmen einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung möglich |
Zusätzliche Zahlung | Muss eine zusätzliche Leistung darstellen, die zuvor nicht standardmäßig gewährt wurde |
Auszahlungsformen | Als Einmalzahlung, in Teilbeträgen oder monatlich, auch in Form von Gutscheinen oder geldwerten Vorteilen möglich |
Steuerliche Korrektur (Aufrollung) | Steuerliche Korrektur möglich, wenn nachträgliche kollektivvertragliche Regelung alle Voraussetzungen erfüllt |
Fazit
Die Einführung der Mitarbeiterprämie für das Jahr 2024 bietet Unternehmen in Österreich eine neue Möglichkeit, ihre Wertschätzung für die Mitarbeitenden steuerlich effizient zum Ausdruck zu bringen. Die genauen Regelungen erfordern jedoch eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den geltenden kollektivvertraglichen Vereinbarungen. Steuerberater BILLUP steht bereit, um Unternehmen bei der Umsetzung dieser neuen Regelung zu unterstützen und alle damit verbundenen steuerlichen Fragen zu klären.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die BILLUP Steuerberater.