Meldepflicht für spendenbegünstigte Organisationen
Hintergrund
Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde die Spendenabsetzbarkeit erweitert, um nun auch Bereiche wie Bildung und Sport einzuschließen. Dies führte zu einer verpflichtenden Meldepflicht für spendenbegünstigte Organisationen. Diese Organisationen müssen den Finanzbehörden den Gesamtbetrag der von jedem Spender geleisteten Spenden für das Jahr 2024 bis Ende Februar 2025 melden.
Meldeprozess
Die Übermittlung dieser Daten erfolgt über FinanzOnline und verwendet ein verschlüsseltes, bereichsspezifisches Personenkennzeichen. Spender haben die Möglichkeit, ihre gemeldeten Spenden ähnlich wie übermittelte Lohnzettel über FinanzOnline einzusehen.
Voraussetzungen und Ausnahmen
Spenden können nicht als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Organisation der Name und das Geburtsdatum des Spenders nicht bekannt sind oder wenn der Spender die Datenübermittlung ausdrücklich untersagt hat. In Ausnahmefällen, wie etwa bei Übermittlungsfehlern, können jedoch im Rahmen der Steuerveranlagung Glaubhaftmachungen berücksichtigt werden.
Empfehlungen
Es wird empfohlen, dass Organisationen sicherstellen, dass sie über korrekte personenbezogene Daten ihrer Spender verfügen, um die gesetzlich vorgeschriebene Meldung rechtzeitig und vollständig zu übermitteln. Ebenso sollten Spender ihre gemeldeten Beiträge überprüfen, um sicherzustellen, dass alle steuerlich relevanten Spenden korrekt festgehalten sind.